Die Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO wird ab 01.01.2010 endgültig für alle Kraftfahrzeuge durch die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU abgelöst. Dieser eigenständige Teil der HU kann auch weiterhin durch eine hierfür anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden. Der Nachweis für die gesamte HU (inklusive der Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems) erfolgt dann gegenüber der Zulassungsbehörde nur noch durch den HU-Prüfbericht, der Grundlage für die Anbringung der HU-Prüfplakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen ist. Eine AU-Prüfbescheinigung ist der Zulassungsbehörde ab 01.01.2010 nicht mehr vorzulegen.
Seit 01.03.2008 ist bei der Kfz.-Zulassungsbehörde die Zulassung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf möglich (mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen). Für Ausfuhrkennzeichen wird zunächst die bisherige Versicherungsbestätigungskarte weiterverwendet.
Der Versicherer stellt eine elektr. Versicherungsbestätigung in einer zentralen von der GDV (Gesamtverband Deutscher Versicherer) betriebenen Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte eVB-Nummer. Mit Hilfe der eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde, diese dann aus der Datenbank online abrufen und die Daten in das Fahrzeugregister übernehmen.
In der Übergangsphase (bis 31.08.2008) händigen manche Versicherer ihren Kunden neben der eVB-Nummer weiterhin ein eVB-Formular (Versicherungsbestätigungskarte) aus, bei dem die eVB-Nummer im Feld „Versicherungsbestätigung Nr.“ eingedruckt ist.
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