Das Baurechtsamt des Landratsamtes ist für folgende 10 der 23 Kreisgemeinden als Baurechtsbehörde tätig; dies entspricht einem Einzugsbereich von ca. 50.100 Einwohnern:
Es ist dort für alle bau- und denkmalschutzrechtlichen Entscheidungen zuständig, wie z.B. für Baugenehmigungen, Bauvorbescheide, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Dabei ist es Aufgabe der Baurechtsbehörde, die Gemeinden und die betroffenen Fachbehörden zu beteiligen und nachbarliche Einwände zu bearbeiten, wobei jedes Jahr eine Vielzahl von Beratungsgesprächen, Ortsterminen und Baukontrollen stattfinden.
Matthias Schedler
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