Wasser und Boden sind die Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen und folglich ein unverzichtbarer Bestandteil der Natur. Wasser und Boden verdienen daher einen besonderen Schutz vor Verschmutzung und übermäßigem Gebrauch.
Im Spannungsfeld zwischen Nutzung/Benutzung und Erhaltung/Verbesserung ist das Amt für Wasser- und Bodenschutz für diesen Schutz zuständig. In Artikel 20 a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz von Wasser und Boden verfassungsrechtlich verankert. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das Wassergesetz für Baden-Württemberg und das Bundesbodenschutzgesetz konkretisieren diesen Verfassungsauftrag.
Leitfaden
"Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen"
Erlass des Umweltministeriums:
"Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial"
Umweltpolitik, Gesetze
Umweltinformationen
Bodensee
Hochwasservorhersage
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