Aktuelles



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Aktuelle Informationen

 

Informationen zur "Neuen Grippe"

Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg stellt niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen einen Impfstoff für Schwangere zur Verfügung, der ab 14.12.2009 über die Gesundheitsämter verteilt wird. Folgende Praxen bzw. Einrichtungen haben uns ihre Bereitschaft, Schwangere zu impfen mitgeteilt:

--> hier geht es zur Liste

 

Informationen des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg für Bürger und Ärzte zur Neuen Grippe

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de

und unter www.wir-gegen-viren.de
 

Die Impfung führt grundsätzlich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt durch. Wenden Sie sich deshalb bitte zunächst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Falls dort eine Impfung nicht möglich ist, haben uns folgende Ärztinnen und Ärzte ihre Bereitschaft zu impfen mitgeteilt:

--> zur Liste

 

Zecken im Bodenseekreis

Der Bodenseekreis gehört zu den Risikogebieten für die Übertragung von FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zecken.

Grafik durch anklicken vergrößern
 

Gegen FSME gibt es eine Impfung, die in ganz Baden-Württemberg öffentlich empfohlen ist. Eine entsprechende Vorbeugung gegen die ebenfalls durch Zecken übertragene Borreliose gibt es nicht.
 

Deshalb sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

  • Dichtes Unterholz und Wiesen meiden
  • Tragen geschlossener Kleidung und Schuhe, Hosen in Schuhe/Socken stecken
  • Nach Aufenthalt im Freien den ganzen Körper gründlich absuchen
  • Einreiben mit Repellentien
     

Nach einem Zeckenstich:

  • Festsitzende Zecke rasch mit Pinzette oder Fingernägeln so nah wie möglich an der Haut entfernen ohne sie zu quetschen.
  • Kein Öl, Klebstoff oder ähnliches benutzen.
  • Einstichstelle über die nächsten vier Wochen kontrollieren, bei Rötung (Infektion mit Borrelien) sofort einen Arzt konsultieren, der ein Antibiotikum verordnen kann.

Weitere Informationen zu Zecken unter Merkblätter und www.rki.de

 

Wegweiser der Selbsthilfegruppen und bürgerschaftlichen Initiativen

Sie können den aktuellen Wegweiser der Selbsthilfegruppen und bürgerschaftlichen Initiativen über die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen im Gesundheitsamt unter der Tel.: 07541 204-5838 oder unter E-Mail: gesundheitsfoerderung@bodenseekreis.de anfordern.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Selbsthilfewegweiser als aktualisierte PDF- Datei (1,8 MB) heruntezurladen.

Darüber hinaus können Sie den aktuellen Stand aller Selbsthilfegruppen im Bodenseekreis auch im Internet in der Gesundheitsinformationsdatenbank (GID) unter www.internet-gid.de einsehen. Dort erhalten Sie neben den Angeboten aus dem Bodenseekreis auch Informationen über Gesundheitsangebote der anderen Landkreise in Baden-Württemberg.

 

Kopfläuse - Vorsicht vor ungebetenen Gästen

Empfehlung bei Kopfläusen
Nach den Schulferien wird bei Kindern gehäuft Kopflausbefall festgestellt. Bitte sprechen Sie trotz verständlicher Hemmungen sofort mit  ErzieherInnen und LehrerInnen. Ohne Namensnennung können diese die Eltern der anderen Kinder informieren. Die Köpfe der anderen Kinder können dadurch frühzeitig kontrolliert werden .... weitere Informationen finden Sie in der Startet den Datei-Downloadpdf-Datei

 

Oft besucht:

 

Ämter von A-Z:

 

Kontakt

Tel.: 07541 204-5852 und
Tel.: 07541 204-5853
E-Mail: gesundheitsamt@bodenseekreis.de

 

 

Anschrift

Landratsamt Bodenseekreis
Nebengebäude
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
3. Stock