Infektionsschutz



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Infektionsschutz und Infektionskrankheiten

Am 01.01.2001 hat das neue Infektionsschutzgesetz das Bundesseuchengesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten sowie verschiedene Verordnungen abgelöst.

 

Den Gesetzestext, Meldebogen für Ärzte und Labormeldungen sowie weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie beim Landesgesundheitsamt.

Bei Verdacht auf Impfreaktionen können Sie sich über das Paul-Ehrlich-Institut informieren.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz besteht jetzt auch eine Meldepflicht für Schulen und Kindergärten.

- Informationen hierzu erhalten Sie beim Gesundheitsamt -

 

Über das Robert-Koch-Institut können Sie ausführliche Informationen zu allen ansteckenden Krankheiten finden, ebenso die Empfehlungen für die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten.

 

Informationen zu den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) unter www.rki.de.

 

Anstelle des früheren "Gesundheitszeugnisses" wird jetzt eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt für im Lebensmittelbereich tätige Personen gefordert.

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um Infektionskrankheiten und deren Verhütung zur Verfügung - wählen Sie dafür bitte 07541 204-5841

 

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weitere Auskünfte bzw. Terminvereinbarung

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