Als Rechtsaufsichtsbehörde über die Städte und Gemeinden des Bodenseekreises (ausgenommen Friedrichshafen und Überlingen) obliegt uns die Aufgabe, die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Kommunen überwiegend nach den gemeinderechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu überwachen, soweit dies vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Diese Zuständigkeit gilt auch für 10 Zweckverbände, 3 Gemeindeverwaltungsverbände und 7 Stiftungen. Daneben sind weitere Schwerpunkte:
Leitung:
Jörg Poisson
Tel.: 07541 204-5234
Fax: 07541 204-7235
E-Mail: joerg.poisson
bodenseekreis.de
Sekretariat:
Magda Pajor
Tel.: 07541 204-5235
Fax: 07541 204-7235
E-Mail: magda.pajor
bodenseekreis.de
Kommunalamt
Hauptgebäude, 3. Stock
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 - 17:00 Uhr