Hier können die erforderlichen Formblätter für das Bewerberaufstellungsverfahren zur Landtagswahl am 27. März 2011 aufgerufen und ausgedruckt werden.
Die Wahlvorschläge sind, unter Erfüllung der Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung, bis spätestens 27. Januar 2011, 18:00 Uhr in ausgedruckter Form dem Kreiswahlleiter vorzulegen, verspätet eingehende Wahlvorschläge müssen vom Kreiswahlausschuss zurückgewiesen werden.
Neben der Übersendung des Wahlvorschlages auf dem Postweg, kann dieser direkt in den Briefkasten am Gebäude des Landratsamtes Glärnischstraße 1 - 3 geworfen oder persönlich bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters, Gebäude Glärnischstraße 1 - 3, Zimmer 136 oder Zimmer 133 abgegeben werden.
Wir empfehlen, den Wahlvorschlag rechtzeitig einzureichen, damit offene Fragen, vor dem offiziellen Mängelbeseitigungsverfahren mit der Vertrauensperson, geklärt werden können.
Friedrichshafen, 11. Mai 2010
Der Kreiswahlleiter
Joachim Kruschwitz