Kreistag



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Allgemeine Informationen

Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Einwohner/innen des Landkreises. Der am 7. Juni  2009 gewählte und bis Herbst 2014 amtierende Kreistag des Bodenseekreises umfasst 62 Mitglieder. Die Mitglieder im Kreistag sind ehrenamtlich tätig.

 

Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises. Das sind insbesondere Aufgaben, die für einzelne Gemeinden zu groß sind und deren Leistungsfähigkeit übersteigen würden. Deshalb gehören alle Städte und Gemeinden - außer neun Stadtkreise in Baden-Württemberg - einem Landkreis an, der für sie diese Aufgaben erledigt.

 

Die "Kreisgesetze" nennt man Satzungen. Die wichtigsten Satzungen, die der Kreistag zu verabschieden hat, sind die Hauptsatzung und die jährliche Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Durch die Hauptsatzung des Landkreises kann der Kreistag den beschließenden Ausschüssen bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen, über die sie selbständig entscheiden.

 

Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen bildet der Kreistag aus seiner Mitte verschiedene Ausschüsse, die dem Kreistag obliegende Aufgaben vorberaten oder auch abschließend entscheiden. Den Vorsitz im Kreistag und seinen Ausschüssen führt der Landrat.

 

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