Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AVK)
Der AVK ist zuständig für:
Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Personalangelegenheiten (ohne Krankenhauspersonal), zentrale Finanz- und Haushaltsangelegenheiten, Angelegenheiten von Unternehmen, an denen der Landkreis beteiligt ist, örtliche Prüfung, die Zustimmung zum Erlass von Polizeiverordnungen (Vorberatung), Schulen mit Ausnahme der Baumaßnahmen, Volksbildung, Kulturpflege und Sport, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Partnerschaften des Landkreises und Veterinärwesen.
Ausschuss für Umwelt- und Technik (AUT)
Der AUT ist zuständig für:
Liegenschaften (Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung, Baumaßnahmen, Unterhaltung, Mieten und Pachten), Kreisstraßen, Abfallwirtschaft, Feuerwehr, Obst- und Gartenbauberatung und Umweltschutz (freiwillige Aufgaben).
Ausschuss für Nahverkehr (AN)
Der AN ist zuständig für:
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Schienenpersonennahverkehr und Schülerbeförderung.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG)
Der ASG ist zuständig für:
Krankenhauswesen (ohne Liegenschaften) einschließlich der Personalentscheidungen, Sozialhilfe, Altenhilfe, Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte, Kriegsopferfürsorge, Rettungsdienst, Gesundheitsvorsorge und -planung und Jugend (ausgenommen der Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses).
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der JHA befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.