Bürgerschaftliches Engagement



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Bürgerschaftliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement hält die Gesellschaft zusammen. Wer sich freiwillig engagiert, leistet einen Beitrag zu einer Gesellschaft, die auf Vertrauen und Solidarität, Eigeninitiative und Verantwortung setzen kann. Das Engagement von vielen bringt Chancen für alle: Eine Bürgergesellschaft, die von der Mitgestaltung ihrer Bürgerinnen und Bürger lebt, wird die Herausforderungen, vor denen Deutschland heute steht, besser bewältigen.

 

Bürgerschaftliches Engagement ist mehr als Ehrenamt

Wer sich freiwillig und unentgeltlich engagiert, kann das in den unterschiedlichsten Bereichen und Formen tun. Neben den 'klassischen' Aufgaben im Vorstand von Vereinen, in der Leitung von Gruppen, im Gemeinderat oder in der Feuerwehr engagieren sich viele Menschen ohne Amt: in befristeten Projekten, in der Kirchengemeinde oder Nachbarschaft, in Selbsthilfegruppen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, durch Spenden oder politische Beteiligung.

 

Bürgerschaftliches Engagement braucht gute Rahmenbedingungen

Wer sich freiwillig engagiert, will dafür Anerkennung bekommen, erwartet Versicherungsschutz, Beratung und Fortbildung. Vereine, Verbände, Initiativen und Projekte gestalten den Engagementalltag - für die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sind Bund, Länder und die Kommunen zuständig.

 

Servicestelle für Bürgerschaftliches Engagement

Die Stelle bietet Bürgern, Gemeinden, Fachkräften, sozialen Diensten, Ärzten und Politikern ein breites Angebot an Informationen, Beratung und Unterstützung mit der Zielsetzung:

    • bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen.
    • bürgerschaftliche Institutionen und Fachkräfte aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich miteinander vernetzen.
    • den Gedanken der Mitverantwortung in der Öffentlichkeit zu festigen.
       
       
  • Landratsamt Bodenseekreis
    Sozialdezernat
    Albrechtstraße 75
    88045 Friedrichshafen
    Tel.: 07541 204-5422
    Fax: 07541 204-7422

 

Finanzen, Recht und Versicherung für ehrenamtlich Engagierte

Der Bundestag hat am 27. September 2007 das neue „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ beschlossen. Mit dem neuen Gesetz traten für bürgerschaftlich engagierte Menschen in Vereinen, Organisationen und Stiftungen eine Reihe von Verbesserungen ein. Bedauerlicherweise sind die Änderungen und nun geltenden Paragraphen kompliziert und somit teilweise auch nur schwer verständlich. Deshalb hat die Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement beim Sozialdezernat eine Übersicht über die Gesetzesneuerungen erstellt, um diese verständlicher zu machen und um auf die verschiedenen Besonderheiten hinzuweisen, die es zu beachten gilt.

 

Die Broschüre können Sie hier im PDF-Format herunterladen (270 kb).

 

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