Was ist Agenda 21



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Ansprechpartnerin

Dipl.-Biol. Brunhilde Kraffzik-Knauber
Bodensee-Agenda 21
Regionale Anlaufstelle Bodenseekreis-Konstanz
beim Modellprojekt Konstanz GmbH
Winterspürer Str. 25
D-78333 Stockach

Tel.: 07531 8002959
Fax: 07531 8002950
E-Mail: agenda@plenum-bodensee.de
Internet: www.plenum-bodensee.de

 

Stichwort: Agenda 21

Agenda kommt aus dem lateinischen und bedeutet "was getan werden soll".

Die Lokale Agenda 21 ist ein Aktionsprogramm der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro im Juni 1992.

Sie spricht alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen und nachhaltigen Entwicklung an und gilt sowohl für Industrie- als auch für Entwicklungsländer und wurde bislang von mehr als 170 Staaten verabschiedet.

Das Aktionsprogramm Agenda 21 der UN enthält wichtige Festlegungen u.a.

  • zur Armutsbekämpfung
  • zur Bevölkerungspolitik
  • zu Handel und Umwelt
  • zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik
  • und zur Landwirtschaftspolitik

 

Die Agenda 21 schlägt eine Brücke zwischen den rein ökologischen und den sozialen bzw. witschaftlichen Themen

 

 

 

Stichwort "Nachhaltigkeit"

Nachhaltigkeit ist eine Form des Wirtschaftens, bei der man von den Erträgen eines (Natur-)Kapitals lebt, nicht aber vom Kapital selbst.

Voraussetzung ist es, begreifen zu lernen, dass die natürlichen Ressourcen endlich sind. Um diese endlichen Ressourcen für die Nachwelt zu erhalten, muß nach folgenden übergreifenden Prinzipien gehandelt werden:

 

  • Zukunftsfähigkeit: Sparsames Wirtschaften mit endlichen Ressourcen, wodurch auch zukünftigen Generationen ermöglicht wird, ihre materiellen Bedürfnisse zu befriedigen
  • Soziale Gerechtigkeit: Einen gerechten Zugang zu den natürlichen Ressourcen unserer Welt schaffen. Dies zielt auf eine gerechtere globale Verteilung von Ressourcen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern hin.
  • Schutz der Umwelt: Ökosysteme dürfen in ihrer Funktion und Regenerationsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Ziel ist hier u.a. der Erhalt der Artenvielfalt.
  • Öffentliche Beteiligung: Betroffene Menschen werden in Entscheidungen über eine nachhaltige Entwicklung und in Handlungen aktiv einbezogen.

 

Die Nachhaltigkeit muss mit den Menschen verwirklicht und nicht von "oben" verordnet werden!

Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Aussage, was nachhaltig ist und was nicht, gobt es nicht. Bei jeder Maßnahme soll vielmehr hinterfragt werden, ob sie den Handlungsprinzipien für die Agenda entspricht.

 

Die Nachhaltigkeit des eigenen Handelns in allen Bereichen (z.B. Verwaltung, Wirtschaft) kann oftmals nur durch die Vernetzung verschiedener Themen erreicht werden: Beispiel Landschaftspark: Hier sind sowohl Landschaftsplaner, als auch Ingenieure genauso wie Naturschützer und etwa Vertreter der Industrie für ein konstruktives Zusammenwirken nötig.

 

Das Aktionsprogramm "Nachhaltig handeln, vernetzt denken", also die Agenda 21 will in allen Menschen das Bewußtsein schärfen, dass die Probleme der Welt (Umwelt, Soziales, Wirtschaft) nur unter folgenden Voraussetzungen gelöst werden können:

 

Umwelt-, soziale und wirtschaftliche Probleme sowohl in den Industriestaaten als auch in den Entwicklungsländern sind eng miteinander verwoben. Sie können nur durch ein vernetztes Denken und Zusammenarbeit zwischen den 3 Bereichen - Umwelt, Soziales und Wirtschaft - gelöst werden.

 

 

Was kann erreicht werden?

Die Agenda 21 kann:

 

  • Informieren und Sensibilisieren
  • Zusammenhänge aufzeigen
  • Motivieren und zum Handeln anleiten
  • Beispiele geben
  • Ziele setzen und Maßnahmen planen
     
     
 

Wie können Handlungskonzepte umgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit gesteckten Zielen stellt sich immer wieder die Frage nach der Umsetzung. Deshalb sollten:

 

  • Ziele mit Zeitfristen versehen werden
  • konkrete Maßnahmen und Handlungen zur Zielerreichung vorgeschlagen werden
  • "Verantwortliche" zu den konkreten Maßnahmen benannt werden
  • regelmäßige Sachstands- und Umsetzungsberichte vorgelegt werden
  • Auch Controlling - beispielsweise durch ein Öko-Audit ist sinnvoll.
     
     
 

Wer kann Agenda-Akteur werden?

Grundsätzlich kann sich jede interessierte Bürgerin, jeder interessierte Bürger als MitarbeiterIn an der Agenda 21 beteiligen.

Die Beteiligung kann aber auch im Unternehmen, im Beruf oder im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit oder einem freiwilligen Engangement erfolgen:

 

  • Kommunalverwaltungen (Stadt, Gemeinde, Landkreis ...)
  • Gemeinde- oder Kreisräte
  • Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen o.ä.
  • Gewerbe, Handel oder Betriebe
     
     
 

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