Gelder für Biotop- und Landschaftspflege und für die Landwirtschaft

Der Bodenseekreis stellt auch in diesem Jahr Gelder für Biotop- und Landschaftspflege, die Streuobstaktionen und für landwirtschaftliche Vorhaben zur Verfügung.

 

Förderungsfähig sind Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt, sowie dem Landschaftsbild zugute kommen. Dazu gehören beispielsweise die Anpflanzung von Hecken in der freien Landschaft, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen, das Öffnen von Grabenverdolungen, die Bepflanzung von Fließgewässern und die Nachpflanzung und Pflege von Obsthochstämmen. In Betracht kommen  auch weitere Aktivitäten, welche die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.

 

Für die Nachpflanzung von Obsthochstämmen werden bei der Auswahl der Sorten solche verwendet, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Die Auslieferung der Jungbäume erfolgt - wie immer - im Herbst. Pro Baum wird ein Eigenanteil von 8 Euro erhoben.

 

Für die Pflege alter Hochstämme (Mindestkronendurchmesser 5 m) wird eine Pauschale von bis zu 13 Euro je gepflegtem Baum gewährt.

 

Auch Maßnahmen der Landwirtschaft, welche eine umweltgerechte Landbewirtschaftung und eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit beinhalten, kön-nen gefördert werden. Dazu zählen insbesondere:  die Offenhaltung von Hanglagen bei gleichzeitigem Verzicht auf flüssigen Wirtschaftsdünger, die landschaftsgerechte Eingrünung von Fahrsilos, die umweltschonende Gewässerunterhaltung mit Einsatz des Mähkorbs, die Förderung von Nützlingen u. ä.

Die Förderung von Grünland ist eine Zusatzförderung (keine Doppelförderung) zum Marktentlastungs- und Kulturlandschafts-Ausgleichs-Programm (MEKA) und betrifft Hanglagen ab 25% Hangneigung.

Bodenuntersuchungen und der biologische Pflanzenschutz können nicht mehr gefördert werden, denn sie sind Gegenstand der MEKA-Förderung. Der Sprühgeräte-TÜV kann wegen der gesetzlichen Verpflichtung ebenfalls nicht mehr gefördert werden.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchgeführt werden. Ferner dürfen bei landwirtschaftlichen Vorhaben keine Landes- und/oder EU-Förderungen wie z.B. MEKA für dieselbe Maßnahme erfolgen (keine  Doppelförderung).

 

Der Zuschuss für die Biotop- und Landschaftspflege und die Streuobstförderung  muss bis spätestens

 

25. Mai 2004 

 

beim Umweltschutzamt des Landkreises schriftlich beantragt sein. Der Antrag gilt für Vorhaben, die in diesem Jahr, bzw. im kommenden Winter durchgeführt werden sollen. Anträge für das Grünlandprogramm können zusammen mit dem MEKA-Antrag beim Amt für Landwirtschaft eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände, aber auch Kommunen, Vereine, Verbände und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, oder die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen.

 

Anträge für Landschaftspflege, die  Streuobstförderung und das Grünlandprogramm sind bei den Bürgermeisterämtern, dem Amt für Landwirt-schaft, den Bauernverbänden und bei der Obstbauberatungsstelle, oder beim Landratsamt Bodenseekreis/Umweltschutzamt, Zimmer  Nr.  210 erhältlich (Tel.: 07541  204 - 5466 oder - 5272).

Mit den Anträgen für Landschaftspflege können auch Zuschüsse aus dem Pflegeprogramm Land für das Jahr 2005 beantragt werden. Dabei muss es sich um Vorhaben in besonders geschützten Gebieten wie Natura 2000-Gebieten, Gebieten mit Biotopvernetzungskonzeption, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Projektgebieten für Artenschutz, § 24a-Biotopen u.dgl. handeln. An-tragsschluss für das Landesprogramm 2005 ist der 15.11.2004.

Über die Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen informieren auch das Amt für Landwirtschaft, der Bauernverband, oder die Maschinenringe.

 

Für Pflegemaßnahmen stehen die Landespfleger des Landratsamtes beratend zur Verfügung. Sie sind unter der Telefon-Nr. (0 75 41) 204 64979; 5467 bzw. – 5363 zu erreichen. Ebenso stehen die örtlich zuständigen Naturschutzbeauftragten, sowie die Obstbauberatungsstelle für fachliche Auskünfte zur Verfügung.