Das Justizministerium informiert zum Thema:

Unter dem Motto „ Wer hilft mir , wenn....?“ lädt das Justizministerium am Dienstag, 25. Mai 2004, 16:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in Ravensburg, Schwörsaal im Waaghaus, Marienplatz zum Themenkreis „ Das Betreuungsrecht und die Vorsorgevollmacht“ ein. Referenten sind die Justizministerin Corinna Werwigk-Herneck, Dr. Franz Steinle, Präsident des Landgerichts Ravensburg, Paul Walter, Notar, Dr. Rudolf Metzger, Zentrum für Psychiatrie, Bad Schussenried, Claudia Trappmann, Rechtsanwältin.

Es werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung einer Betreuung und daraus entstehenden Folgewirkungen beleuchtet und gleichzeitig die Möglichkeiten aufgezeigt, rechtzeitig durch eine Vollmacht für den Fall Vorsorge zu treffen, wenn man nicht mehr in der Lage ist , seine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Die Vermeidung von Betreuungen ist bereits im jetzt geltenden Betreuungsgesetz erklärtes Ziel; das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Betreuungsrechtsänderungsgesetz sieht eine noch stärkere Betonung der Vermeidung von Betreuungen insbesondere durch das Instrument der privatrechtlichen Vollmacht vor.