Sozialamt
Kerstin Fieseler
Zimmer: A 408
Tel.: 07541 204-5107
Fax.: 07541 204-7107
kerstin.fieseler(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 75
Meike Jäger
Zimmer: A 416
Tel.: 07541 204-5300
Fax.: 07541 204-7300
meike.jaeger(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 75
Dagmar Löscher
Zimmer: A 416
Tel.: 07541 204-5301
Fax.: 07541 204-7301
dagmar.loescher(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 75
Michael Kübler
Zimmer: A 415
Tel.: 07541 204-5303
Fax.: 07541 204-7303
michael.kuebler(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 75
Weitere Informationen
Vordrucke zum downloaden sowie weitere Informationen zum Thema BAföG Sie unter www.das-neue-bafoeg.de.
BAföG - Schülerbafög - Ausbildungsförderung für Schüler
Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen und an Kollegs, einschließlich dort geforderter Praktika. Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.
- Betriebliche Ausbildungen, z.B. in Betrieben des Handwerks, des Handels und der Industrie, sowie Ausbildungen an entsprechenden überbetrieblichen Ausbildungsstätten können nach dem BAföG nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den begleitenden Berufsschulunterricht. Für betriebliche Ausbildungen kann ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden.
- Studenten müssen sich an das Studentenwerk am Ort des Studiums wenden. Für sie ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bodenseekreises nicht zuständig.
- Erstausbildung, weitere Ausbildung
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für eine planvoll angelegte und zielstrebig durchgeführte Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet. Einer Ausbildung gleichgestellt sind dabei verschiedene Studiengangkombinationen, die insgesamt zu einer dem herkömmlichen Diplomstudiengang vergleichbaren Qualifikation führen. Hierzu gehören insbesondere Bachelor-/Masterstudiengänge. Unter besonderen Voraussetzungen ist zudem die Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluss möglich. Nach einem Fachrichtungswechsel oder dem Abbruch einer Ausbildung erfolgt eine weitere Förderung in einem anderen Ausbildungsgang nur, wenn für Wechsel oder Abbruch – je nach Zeitpunkt – ein wichtiger oder unabweisbarer Grund vorlag.
Wie wird die Höhe der Förderung bestimmt?
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Das BAföG sieht hierfür pauschale Bedarfssätze vor, die sich nach der Art der Ausbildung und in der Regel nach dem Einkommen der Eltern bemessen.
Wie lange wird Ausbildungsförderung gezahlt?
Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung geleistet. In der Regel werden Schüler/innen gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Vordrucke zum Download sowie weitere Informationen erhalten sie unter
www.das-neue-bafoeg.de oder unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1. - Einkommensnachweise von Ihnen für den Bewilligungszeitraum
- Nachweise über Ihr Vermögen am Tag der Antragstellung
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
