Landratsamt, Seegemeinden und Polizei ziehen an einem Strang: So geht es weiter am Bodenseeufer

Es gibt – derzeit – keine weiteren Schließungen von Uferbereichen am nördlichen Bodenseeufer.

Das ist das Ergebnis eines Gesprächs, zu dem Landrat Lothar Wölfle die Bürgermeister der Seeanrainergemeinden im Bodenseekreis und der Gemeinde Salem (Schlosssee Salem) eingeladen hat. Polizeipräsident Uwe Stürmer vom Polizeipräsidium Ravensburg war mit seinen Kollegen von der Wasserschutzpolizei und der Polizeireviere Friedrichshafen und Überlingen beim Treffen am Freitag Nachmittag (31.07) im Landratsamt Bodenseekreis dabei.

Polizei sowie die Vertreter der Gemeinden und des Landratsamtes appellieren in erster Linie an die Vernunft der Personen: Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sind die grundlegende Bedingung, dass das Seeufer weiter offenbleiben kann. In Sipplingen war das nicht der Fall, so dass es dort dazu kam, dass die Gemeinde den Uferbereich teilweise geschlossen hat.

Folgende Punkte sind als Gesprächsergebnis festgehalten worden:

1. Es wird an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen appelliert. Corona ist nicht vorbei. Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor.
2. Städte und Gemeinden sind vorbereitet, falls der Appell nicht befolgt wird. Alle Gemeinden haben Pläne für Schließungen parat - alle wollen das aber vermeiden.
3. Derzeit sind keine weiteren Schließungen von Uferbereichen geplant.
4. Die Städte und Gemeinden verstärken ihre Vorkehrungen je nach örtlichen Gegebenheiten z. B. durch zusätzliche Beschilderungen, Markierungen, Zugangskontrollen und die Verstärkung der gemeindlichen Vollzugsdienste.
5. Das Polizeipräsidium Ravensburg und die örtlichen Polizeireviere und Polizeiposten verstärken im Rahmen der personellen Möglichkeiten angemessen ihre Präsenz vor Ort.
6. In Sipplingen wird die Situation vor Ort über das jetzt bevorstehende – erste – Wochenende der Sperrung beobachtet. Gemeinde und Landkreis werden sich über die Erfahrungen austauschen und entscheiden, wie in Zukunft verfahren werden soll.