Landratsamt: Baden in Sipplingen wieder an allen Tagen erlaubt

Auf den öffentlich zugänglichen Uferabschnitten der Gemeinde Sipplingen am Bodensee kann am kommenden Wochenende (7. bis 9. August 2020) wieder gebadet werden. Das Landratsamt hat bei der Gemeindeverwaltung darauf hingewirkt, die Komplettsperrung des Ufers an Wochenenden aufzuheben. Diese Maßnahme weiter fortzuführen wäre rechtlich nicht zulässig, sie wäre nicht verhältnismäßig und sachlich auch nicht zielführend, so die Bewertung der Kreisbehörde. Wie am gesamten baden-württembergischen Bodenseeufer gelten aber auch in Sipplingen weiterhin die Abstands- und Vorbeugeregeln der Corona-Verordnung. Die Gemeinde kann hier weiterhin punktuell einschränkende Maßnahmen ergreifen, sollten sich die Menschen in großer Zahl nicht an die Corona-Schutzvorgaben halten.

Die Gemeinde hatte vor dem ersten Augustwochenende verfügt, dass die dortigen öffentlich zugänglichen Uferabschnitte an Wochenenden für Besucher und Badegäste gesperrt werden. Nach intensiver Abstimmung zwischen Gesundheitsamt, Ordnungsamt, der Polizei, der Gemeinde selbst sowie anderen Seegemeinden, ist das Landratsamt zu der Bewertung gelangt, dass die Maßnahme in dieser Form nicht aufrechterhalten werden kann. Denn das lokale Infektionsgeschehen in Sipplingen rechtfertigt die Ufersperrung aktuell nicht. Es gibt oder gab hierzu auch keine Empfehlung des Gesundheitsamts, ohne die die Gemeinde keine rechtliche Handhabe für diese Sperrung hat. Wie Beispiele anderer Seegemeinden zeigen, sind weniger einschneidende Maßnahmen ebenfalls dazu geeignet, den Corona-Schutz zu gewährleisten. Schließlich verlagert die Sperrung ganzer Seeabschnitte den Ansammlungsdruck an andere Orte, sodass es dadurch in der Gesamtschau keinen Schutzgewinn gibt.

Das Landratsamt als Kreispolizeibehörde hat der Gemeinde am 6. August 2020 deshalb mitgeteilt, dass sie ihre Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot der Uferpromenade bereits mit Wirkung ab 7. August aufzuheben hat. Der Landkreis hat der Gemeindeverwaltung angeboten, bei der Konzeption angemessener Schutzmaßnahmen beratend zur Seite zu stehen.

„Uns ist sehr daran gelegen, dass Maßnahmen zum Schutz vor Corona verhältnismäßig und angemessen sind, denn sonst finden sie auch nicht die nötige Akzeptanz bei den Menschen“, sagt Christoph Keckeisen, Erster Landesbeamter und Leiter des Krisenstabes im Landratsamt Bodenseekreis. Die Sperrung ganzer Uferabschnitte könne deshalb nur ein drastisches Mittel sein, wenn nichts Anderes mehr hilft. „An diesem Punkt sind wir in Sipplingen und am Bodenseeufer im gesamten Landkreis glücklicherweise noch nicht. Denn in dieser Pandemie zeigen immer noch die allermeisten Leute große Vernunft und sind bereit, ihren Beitrag zum Schutz ihrer Mitmenschen zu leisten“, so der Behördenleiter weiter. Es liege in der Verantwortung aller, dass das so bleibt.

Deshalb dürfe diese formelle Korrektur auch nicht Missverstanden werden: „Corona ist weiterhin da und wenn wir alle miteinander nicht aufpassen, kann es jederzeit wieder zu Infektions-Hotspots kommen. Wenn die legere Haltung, die einige Badegäste leider zeigen, überhandnimmt, werden die Ordnungsbehörden nötigenfalls zu strengeren Einschränkungen greifen müssen“, erklärt die Kreisbehörde.