Corona-Notbremse im Bodenseekreis ab Dienstag (13. April)

Ab Dienstag, 13. April 2021 gilt im Bodenseekreis wieder die „Notbremse“ laut Corona-Verordnung des Landes, denn die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner lag am Donnerstag, Freitag und Samstag über dem kritischen Wert 100. Am Samstagabend lag der tagesaktuelle Inzidenzwert bei 104,4. Nach einem Werktag Informationsvorlauf gilt somit ab Dienstag der Inzidenz-Status „über 100“ und folglich die verschärften Schutzmaßnahmen der „Notbremse“.  Somit sind ab 13. April insbesondere in Einzelhandelsgeschäften des nicht-täglichen Bedarfs keine Terminvereinbarungen mehr möglich, sondern nur noch Abholungen mit Vorbestellung (Geschäfte für den täglichen Bedarf sind davon weiterhin ausgenommen). Außen- und Innensportanlagen sind für den Freizeitsport geschlossen, jedoch ist Individualsport auf weitläufigen Außenanlagen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Musik- und Kunstschulen dürfen keinen Präsenzunterricht mehr durchführen. Museen, Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. 

Das Landratsamt hat die Inzidenz-Überschreitung am Samstagabend (10. April 2021) amtlich festgestellt und auf seiner Internetseite bekanntgemacht. Ausschlaggebend dafür ist die Lagemeldung des Landesgesundheitsamts, die täglich am Abend veröffentlicht wird. Sinkt der Wert wieder und liegt fünft Tage in Folge unter 100, wird die „Notbremse“ automatisch gelöst, sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht neue landesweite Regelungen gibt. 

Den täglich gültigen Inzidenz-Status, von dem derzeit der Umfang der Schutzmaßnahmen abhängig ist, zeigt das Landratsamt jeweils aktuell unter www.bodenseekreis.de/corona