Amerikanische Faulbrut: Sperrbezirk in Teilen von Meckenbeuren

Bei einem Bienenvolk in Eschach im Landkreis Ravensburg ist die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt worden. Die anzeigepflichtige bakterielle Tierseuche befällt die Brut der Honigbiene und lässt diese absterben. Den erwachsenen Bienen und dem Menschen schadet der Erreger nicht. Auch der Verzehr von Honig ist für den Menschen unbedenklich. 

Der Sperrbezirk mit einem Radius von 1,5 Kilometern um den Seuchenherd reicht über die Landkreisgrenze hinweg auch in den Bodenseekreis. Das Landratsamt Bodenseekreis hat daher für den betreffenden Bereich per Allgemeinverfügung ebenfalls einen Sperrbezirk erlassen. Dieser betrifft in der Gemeinde Meckenbeuren die Ortsteile Hegenberg, Senglingen, Langentrog, Rebholz und Schwarzenbach. 

Die Besitzer und Besitzerinnen von Bienenvölkern innerhalb des Sperrbezirks sollen sich umgehend beim Veterinäramt des Landratsamtes Bodenseekreis melden, sofern sie dem Veterinäramt ihre Bienenhaltung noch nicht mitgeteilt haben.

Für das Sperrgebiet gilt:

  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrgebiet sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Derzeit untersucht das Veterinäramt alle Bienenstandorte innerhalb des Sperrgebiets. Bisher gibt es keine Hinweise auf eine Ausbreitung des Faulbruterregers in den Bodenseekreis. Die Bienensachverständigen und alle Imkerinnen und Imker werden um erhöhte Aufmerksamkeit und rechtzeitige Hinweise über auffällige und eventuell erkrankte Bienenvölker gebeten. Bei Verdacht müssen Imker und Imkerinnen das Veterinäramt informieren.