Beglaubigung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

Erforderliche Unterlagen:
Ausweispapiere, vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Gebühr:
21,00 Euro

Bemerkungen:
Telefonische Terminvereinbarung möglichst 5 Arbeitstage vorher unter: 07541 204-5852

Bewerber zur Einstellung als Beamter/Beamtin oder Referendar/Referendarin

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17.12.2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte bzw. Ärztinnen. Eine Liste von Ärzten/Ärztinnen, welche die Einstellungsuntersuchungen durchführen, finden Sie unter "Service" der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

Untersuchung bei Beamten und Beamtinnen (z. B. Dienstunfähigkeit, Beihilfe)

Mit dem Gesundheitsdienstgesetz vom 17.12.2015 wurden die Rechtsgrundlagen zur Einrichtung von medizinischen Gutachterstellen in Baden Württemberg geschaffen. Ab dem 01.01.2017 ist im Regierungsbezirk Tübingen das Gesundheitsamt im Landkreis Reutlingen

  • für die Feststellung einer Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit im Zurruhesetzungsverfahren
  • für die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit von Heilbehandlungen nach Dienstunfällen
  • für die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit nach den Vorschriften der Beihilfeverordnung des Bundes oder des Landes, soweit ein Gesundheitsamt als begutachtende Stelle genannt wird,

zuständig.

Amtsärztliche Bestätigung für das Finanzamt

Erforderliche Unterlagen:
Ausweispapiere, ärztliche Befunde

Gebühr:
72 Euro

Bemerkungen:
Telefonische Terminvereinbarung. Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb eines medizinischen Hilfsmittels zu erbringen.

Bestätigung der Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für Beamtinnen und Beamte

Laut der Beihilfeverordnung (BVO Baden-Württemberg) vom 01.07.2015 ist für die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Kur bei der Beihilfestelle (LBV/Kommunaler Versorgungsverband) eine begründete Bescheinigung eines Arztes/einer Ärztin ausreichend. 

Gesundheitsamt

Tel.: 07541 204-5853
Fax.: 07541 204-8807

Landratsamt Reutlingen

Landratsamt Reutlingen
Gesundheitsamt
Medizinische Gutachtenstelle

Kaiserstr. 27
72764 Reutlingen

Weitere Informationen

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:
www.gesundheitsamt-bw.de