ALOA – Die mobile Saftbar ist ein Anhänger mit der Ausstattung für die Zubereitung alkoholfreier Cocktails. Sie kann von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen, Schulen und Trägern der Jugendhilfe sowie anderen Interessenten für Feste, Feiern und Veranstaltungen im Bodenseekreis ausgeliehen und betrieben werden. Der Verkauf alkoholischer Getränke ist an der mobilen Bar nicht zulässig. Die angebotenen Getränke sollen zu jugendgerechten Preisen verkauft werden.

ALOA soll bei Jugendlichen für das Feiern ohne Alkohol werben. Außerdem soll auch für Erwachsene eine attraktive Alternative zum Alkohol angeboten werden - denn diese sind Vorbilder und oft auch Autofahrer bzw. Autofahrerin. Festveranstalter können hierdurch den Jugendschutz leichter einhalten.

Die mobile Bar ist mit allem ausgestattet, was zu einer vollwertigen Bar gehört: Kühlschränke, Waschbecken, Shaker, Schneidebretter, Mehrwegbecher und viele andere Utensilien. Lebensmittel für die alkoholfreien Cocktails sowie Verbrauchsmaterialien gehören nicht zum Inventar und müssen von den Ausleihenden selbst gekauft und finanziert werden.

Die ALOA-Bar muss eigenständig mit einem dafür zugelassenen Auto (Anhängerkupplung) und Fahrer/Fahrerin abgeholt werden. Der Verleih erfolgt durch das Jugendzentrum MOLKE in Friedrichshafen.

Ausleihe der Saftbar

Terminvereinbarung, Verleih und Rücknahme erfolgt ausschließlich über den Partner des Landratsamts - Jugendzentrum MOLKE, Friedrichshafen.

Interessenten sollten bitte folgendes beachten:

  • Zur Abholung der Mobilen Bar muss der Entleiher/die Entleiherin selbst für ein passendes Fahrzeug (mit Anhängerkupplung) samt Fahrer/Fahrerin sorgen. Der Entleiher/Nutzer bzw. Entleiherin/Nutzerin haftet für eventuell entstehende Schäden am Anhänger.
  • Termine sind direkt mit dem Jugendzentrum Molke zu vereinbaren. Die Reservierung soll bis spätestens zwei Wochen vor dem Einsatz erfolgen.
  • Abholung und Rückgabe ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
  • Der Anhänger ist in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde, also vollständig gereinigt und einsatzbereit. Bei verschmutzter Rückgabe wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 Euro fällig.
  • Die Nutzungsgebühr für den Saftladen beträgt 25 Euro pro Veranstaltungstag.
  • Der Verkauf alkoholischer Getränke an der mobilen Saftbar ist nicht zulässig. 
  • Folgende Gegenstände sind nicht in der Ausleihe enthalten und müssen vom Ausleiher/der Ausleiherin besorgt werden: Kasse, Trinkhalme, Servietten, Geschirrtücher, Spülutensilien, Müllsäcke, Putzutensilien, Pfandmarken.

Alle Modalitäten der Ausleihe sind in der Nutzungsvereinbarung festgelegt.

Verleih der mobilen Saftbar

Jugendzentrum MOLKE
Meistershofenerstraße 11
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 386725
molke@­‍­friedrichshafen.­‍­de

Weitere Informationen zur Aloa-Saftbar

  • Anhängerausstattung Edelstahl-Spüle mit Boiler
  • Unterthekenkühlschrank
  • Aufthekenkühlschrank 
  • Innenmaß: ca. 340 cm x 240 cm x 230 cm (L x B x H)
  • Gesamtmaß: ca.450 cm x 250 cm x 290 cm (L x B x H) fahrbereit
  • Aufstellmaß: ca. 600 cm x 365 cm x 290 cm (L x B x H) betriebsbereit mit geöffneter Verkaufsklappe
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 1.500 kg