Die Suchtprophylaxe und Suchthilfeversorgung im Bodenseekreis sind gemeinschaftliche Aufgaben des Landkreises, der Träger von Versorgungseinrichtungen und den Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements.
 
Betroffene oder gefährdete Personen werden umfassend von Prävention, Rehabilitation bis zur Nachsorge hin beraten und begleitet. Dazu gehört auch die Vernetzung mit anderen Hilfesystemen und Leistungsanbietern, wie z. B. das medizinisches Versorgungssystem, die Jugendhilfe oder Altenhilfe, Leistungen der beruflichen Rehabilitation und vieles mehr. Ziel der Kooperationspartner ist es, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses, die Aufgaben von Suchtprävention und Suchthilfe der Lebenssituation angemessenes, bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches Präventions-, Beratungs- und Behandlungsangebot anzubieten um abhängigen und gefährdeten Menschen zu helfen und ihre Versorgung zu optimieren.
 
Mit verschiedenen pädagogischen und öffentlichkeitswirksamen Aufklärungsmaßnahmen soll der riskante Konsum von Suchtstoffen und die Ausprägung von Verhaltenssüchten verhindert werden. Dadurch werden Gesundheitsschäden durch legale oder illegale Drogen vermieden.
 
Das eigene Verhalten, das Verhalten von Vorbilder und die Verhältnisse, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene leben, spielen dabei eine wichtige Rolle. Zur Vorbeugung von Verhaltenssüchten gehört auch ein kompetenter und risikobewusster Umgang mit Medien. Im Bodenseekreis wird Suchtprävention unter dem erzieherischen Aspekt der Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien verstanden.
Erzieherische Fragen, wie der Umgang mit Problemen oder die Einhaltung von Regeln im Erziehungsalltag zählen daher ebenfalls zur Vorbeugung vor Suchtgefahren.
 
Das Landratsamt organisiert zusammen mit ortsansässigen Partnern Veranstaltungen, berät Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, bildet Multiplikatoren aus und gibt Informationen zum Thema weiter. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Kommunale Suchtbeauftragte und Beauftragte für Suchtprophylaxe der Sozialplanung mit verschiedenen regionalen Netzwerkpartnern zusammen.

So arbeitet das Netzwerk

Vollversammlung 
Mitglieder sind: Vertreter des Landkreises, Träger von akutmedizinischen, rehabilitativen und psychosozialen Suchtversorgungseinrichtungen, substituierenden Ärzteschaft, Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Polizei, Anbieter aus dem Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements (Suchtselbsthilfe, Angehörige), Allgemeinkrankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten.
Aufgaben: Austausch über die die aktuelle Bedarfslage und bei Bedarf Arbeitsgruppen ernennen.

Fachkonferenz 
Mitglieder sind: die Kommunale Suchtbeauftragte, Träger von akutmedizinischen, rehabilitativen und psychosozialen Suchtversorgungseinrichtungen, Vertreter der Suchtselbsthilfe, sowie die substituierende Ärzteschaft und Psychologen.
Aufgaben: Austausch über die aktuelle Situation der Suchthilfe und Suchtprophylaxe, Planung von Fachtagungen und –Vorträgen, Durchführung von kleinen Projekten wie Plakataktion wie z. B. „Die letzte erste Zigarette - wie der Ausstieg gelingen kann“.

Qualitätszirkel Suchtprophylaxe
Mitglieder sind: Leitungen der Sucht- und Erziehungsberatungsstellen, Fachverantwortliche des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes und des Schulamtes, die Polizei sowie die Beauftragte für Suchtprophylaxe.
Aufgaben: Sie planen, koordinieren und entwickeln die Suchtprophylaxe im Landkreis Bodensee weiter. Es werden regelmäßig Runde Tische an Schulen und in den Gemeinden (Projekt Starthilfe in Überlingen) begleitet und Suchtpräventionstage mitgestaltet.