Zentrale Instrumente der Tourismuspolitik des Landes Baden-Württemberg sind

  • die finanzielle Förderung kommunaler Tourismusinfrastrukturprojekte
  • die Anerkennung von Prädikaten z. B. Kurort, Erholungsort

Das Programm zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen wird vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg jährlich ausgeschriebenen. Gefördert werden bauliche Investitionen in die kommunale Tourismusinfrastruktur von Gemeinden, gemeindlichen Zusammenschlüssen und Gesellschaften von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder öffentlich-rechtliche Träger mit mind. 50% beteiligt sind.

Für die Anerkennung der Prädikate "Luftkurort" und "Erholungsort" sind die örtlichen Regierungspräsidien zuständig. Die Zuständigkeit für die Anerkennung der höheren Prädikate liegt beim Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg. Diese Prädikatisierung gewährt den antragstellenden Orten die entsprechende Bezeichnung, die gleichzeitig den Kur- und Feriengästen die Wahl eines geeigneten Kurortes erleichtert. Die jeweilige Antragstellung, Stellungnahme und Weiterleitung an das Regierungspräsidium Tübingen wird beim Landratsamt koordiniert. Auskünfte zu den Antragsverfahren kann der Wirtschaftsbeauftragte des Regierungspräsidiums Tübingen erteilen.