Wer mit seinem Boot auf dem Bodensee fahren möchte, muss sein Boot bei einer zuständigen Behörde zulassen. Eine Zulassung ist nur dann möglich, wenn der Motor den Abgasvorschriften entspricht und das Boot den Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entspricht. 

Weitere Informationen unter "Bootszulassung".

Die Zulassung eines Bootes läuft an einem bestimmten Datum ab (siehe Zulassungsurkunde). Mit vereinbartem Termin zur Bootsabnahme darf das Ablaufdatum um sechs Wochen überzogen werden. Ansonsten darf das Boot auf dem Bodensee bis zur Abnahme nicht gefahren werden. Bei Neuzulassungen gilt: erst nach der Abnahme darf das Boot gefahren werden.

Nein, für die Vergabe der Liegeplätze und Genehmigung zum Einslippen am Bodensee sind die Hafenbetreiber zuständig. Eine Liste der Hafenbetreiber und Hafenmeister finden Sie auf der Internetseite "Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten" (IBN).

Das Landratsamt Bodenseekreis - Schifffahrtsamt darf keine Segelschule empfehlen. Ebenso wird keine Liste der Segelschulen veröffentlicht, da wir keine Verantwortung für deren Vollständigkeit übernehmen können. Im Internet finden Sie hierzu weitere Informationen.

Schifffahrtsamt

Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
Fax: 07541 204-8838
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de