Der Bodenseekreis umfasst nahezu das ganze baden-württembergische Nordufer des Bodensees mit seinem Hinterland. Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Kreis umfasst eine Fläche von 664,72 km² und ist verhältnismäßig dicht besiedelt (306 Einwohner/km²).
Bei der Wirtschaftskultur dominiert das produzierende Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Fremdenverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von Bedeutung.
Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kulturlandschaft. Um dieses Landschaftsbild zu erhalten, fördert der Kreis die Biotop- und Landschaftspflege, umweltschonende Landbewirtschaftung und den Erwerb von Grundstücken zum Zwecke des Naturschutzes.
Im Bodenseekreis bestehen derzeit 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit etwas über 9.600 ha Fläche.

Zur Schaffung eines neuen Kreiswappens schrieb das Landratsamt des Bodenseekreises 1974 einen Wettbewerb aus, an dem sich jeder beteiligen konnte. Eine Jury wählte aus den 563 eingegangenen Entwürfen vier Vorschläge aus. Der Kreistag entschied sich am 16. Dezember 1975 für das heute gültige Wappen, das der Markdorfer Malermeister Herbert Vogel entworfen hat. Wappenbeschreibung (pdf)
Der Landkreis fördert das Wohl seiner Einwohner, unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben und trägt zu einem gerechten Ausgleich ihrer Lasten bei.
Beispiele für typische Kreisaufgaben sind: Abfallwirtschaft, Sozial- und Jugendhilfe, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Berufliche Schulen und Sonderschulen. Die Behörde des Landkreises ist das Landratsamt in Friedrichshafen, das zugleich untere Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg ist. Für den Aufgabenbereich des Landkreises ist der Kreistag zuständig, für den Aufgabenbereich untere Verwaltungsbehörde ist der Landrat bzw. der Erste Landesbeamte zuständig. Beispiele für staatliche Aufgaben des Landratsamtes sind das Baugenehmigungsverfahren, die Rechtsaufsicht über die Gemeinde sowie Umweltschutz, Gesundheits- und Veterinärwesen.