Sie sind hier: Landratsamt A-Z > Kontakt > Elektronische Kommunikation > 

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation (ohne Signatur und Verschlüsselung)

Erklärung zur Zugangseröffnung nach Art. 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg

Für elektronische Dokumente an Behörden, die verschlüsselt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen, ist kein Zugang im Sinne Art. 3a Verwaltungs-verfahrensgesetz eröffnet.
 
Das Landratsamt Bodenseekreis nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Microsoft Office Dokumente (*.doc, *.docx, *xls, *.xlsx, *.ppt, *.pptx)
  • OpenOffice Dokumente (*.odt, *.ods, *.odp)
  • Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg)
  • Portable Network Graphics (*.png)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros), ausführbare Dateien oder Multimediadateien verwendet werden.

E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 40 Megabyte (incl. Anhänge) angenommen.

Die oben genannte freigegebene Dateien können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Bodenseekreis nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Das Landratsamt Bodenseekreis behält sich vor, dass E-Mails mit potentiell hohem Sicherheitsrisiko für das interne Netzwerk nicht zugestellt werden.

Das Landratsamt Bodenseekreis bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht das Landratsamt Bodenseekreis davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.