Der Mutterschutz ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Arbeitsschutzes. Er dient dem Schutze und der Sicherheit von werdenden und stillenden Müttern, dementsprechend auch dem ungeborenen Leben.

Die entsprechenden Vorschriften finden Sie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.

In allen Fragen des Mutterschutzes ist das Regierungspräsidium Tübingen Ihr Ansprechpartner.

 

Regierungspräsidium Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
 
Tel.: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
poststelle@rpt.bwl.de

Webseite:
www.rp-tuebingen.de

Weitere Informationen

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de