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Rechts- und Ordnungsamt


Udo Lesche
Zimmer: G 112
Tel.: 07541 204-5319
Fax.: 07541 204-7319
udo.lesche(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Glärnischstraße 1-3

Rechts- und Ordnungsamt

 
Verwaltungssekretariat
Swetlana Feist
Jadwiga Krepel
Zimmer: G106/107
Tel.: 07541 204-5463 und 204-5458
Fax:  07541 204-5950
 
Gebäude:
Glärnischstraße 1-3

weitere Ausländerämter

Stadt Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 203-2162
Telefax: 07541 203-2169
www.friedrichshafen.de  
  
Stadt Überlingen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Telefon: 07551 99-1055
Telefax: 07551 99-1466
www.ueberlingen.de

Information für Ausländer

Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen.

Der Tätigkeitsbereich umfasst u. a. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Fallbearbeitung im Asylverfahren, die Beteiligung am Visaverfahren sowie die Ausstellung von Passersatzpapieren.

Im Bodenseekreis gibt es insgesamt drei Ausländerbehörden. Neben dem Landratsamt Bodenseekreis sind dies die Großen Kreisstädte Überlingen und Friedrichshafen (inklusive der zugehörigen Ortschaften), die zusätzlich auch für die Gemeinden Owingen und Sipplingen bzw. Immenstaad zuständig sind.

Das Landratsamt Bodenseekreis ist für die gelb markierten Gemeinden zuständig:

Die gelb markierten Gebiete liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts