Der in Deutschland lebende Ausländer muss vor der Einreise seiner Familienangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung seines Heimatstaates ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Der Visumsantrag wird von dort an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Adressen der Auslandsvertretungen findet man auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Im Rahmen der Visumserteilung müssen vom in Deutschland lebenden Familienangehörigen immer folgende Nachweise und Unterlagen vorgelegt werden:

Gesicherter Lebensunterhalt

  • Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen:
    Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
    Verdienstbescheinigung (z. B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate) 
  • Selbständige/Freiberufler:
    Genehmigung zur Gewerbeausübung
    Gewinn nach Steuern (letzter Einkommensteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters/der Steuerberaterin)

Ausreichender Wohnraum

  • Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes für alle im Haushalt lebenden Personen durch einen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl.

Zusätzlich

  • Bei Ehegattennachzug:
    Original oder Ausfertigung der Heiratsurkunde
    beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
    gegebenenfalls Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung 
     
  • bei Kindernachzug:
    Original oder Ausfertigung der Geburtsurkunde
    beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
    gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein.

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein. 

Ausländerbehörde

Telefon
+49 7541 204 5319
Fax
+49 7541 204 7319
E-Mail
udo.lesche@bodenseekreis.de
Zimmer
A E28, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5410
Fax
+49 7541 204 7410
E-Mail
leona.ibrahimi@bodenseekreis.de
Zimmer
A E30, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5463
Fax
+49 7541 204 7463
E-Mail
ramona.wesle@bodenseekreis.de
Zimmer
A E30, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen