Rechts- und Ordnungsamt
Verwaltungssekretariat
Swetlana Feist
Jadwiga Krepel
Zimmer: G106/107
Tel.: 07541 204-5463 und 204-5458
Fax: 07541 204-5950
Gebäude:
Glärnischstraße 1-3
Nachname: A - D
Martina Baur
Zimmer: G 107
Tel.: 07541 204-5339
Fax.: 07541 204-7339
martina.baur(at)bodenseekreis.de
Glärnischstraße 1-3
Nachname: E - L
Olga Brider
Zimmer: G 108
Tel.: 07541 204-5462
Fax.: 07541 204-7462
olga.brider(at)bodenseekreis.de
Glärnischstraße 1-3
Nachname: M - P
Andrea Norz
Zimmer: G 105
Tel.: 07541 204-5461
Fax.: 07541 204-7461
andrea.norz(at)bodenseekreis.de
Glärnischstraße 1-3
Nachname: Q - Z
Christian Tosché
Zimmer: G 105
Tel.: 07541 204-5322
Fax.: 07541 204-7322
christian.tosche(at)bodenseekreis.de
Glärnischstraße 1-3
EU-Bürger
EU-Bürger besitzen das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn sie ein sog. „Freizügigkeitsrecht“ geltend machen können. Die Voraussetzungen hierfür sind im Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.
Ein Unionsbürger kann demnach ein Freizügigkeitsrecht zu folgenden Zwecken geltend machen:
- als Arbeitnehmer
- zur Arbeitssuche
- zur Berufsausbildung
- als selbständig Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz
- als Privatier mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln
Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern stellt die Ausländerbehörde von Amts wegen eine Freizügigkeitsbescheinigung aus. Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie diese erhalten können, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern des Ausländeramtes. Das Formblatt „Freizügigkeitsprüfung“, in welchem Sie die für die Bearbeitung benötigten Daten angeben können, erhalten Sie direkt beim Ausländeramt, in den Gemeindeverwaltungen sowie online auf dieser Homepage.
