Dem Gewerbewesen sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

  • Erteilung von Reisegewerbekarten (z. B. für Haustürgeschäfte wie insbesondere zum Aufsuchen von Bestellungen auf Zeitschriftenabonnements, Verkauf von Elektrogeräten wie z. B. Staubsauger etc.)
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Gewerbeuntersagungsverfahren

Die Erlaubnispflichten dienen dem Verbraucherschutz, indem von der Gewerbebehörde überprüft wird, ob der Antragsteller/die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung die für das Gewerbe erforderliche Zuverlässigkeit hat.

Darüber hinaus kann der Verbraucher/die Verbraucherin feststellen, ob eine Person zur Ausübung der o. g. Gewerbe berechtigt ist, indem er/sie sich die Erlaubnis vorlegen lässt.

Wenn der Gewerbebehörde später Anhaltspunkte bekannt werden, die gegen besagte Zuverlässigkeit sprechen, kann dies den Widerruf der jeweiligen Erlaubnis nach sich ziehen.

Das Gewerbewesen hat andere Aufgaben als die Gewerbeaufsicht, die für den Arbeitsschutz zuständig und seit 01.01.2005 beim Umweltschutzamt angesiedelt ist.

Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen, -abmeldungen sind bei den Gemeinden des Betriebssitzes zu erstatten und nicht beim Landratsamt, können hier aber auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. 

Rechts- und Ordnungsamt

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