Das Aufgabengebiet der Fleischhygiene einschließlich der Geflügelfleischhygiene umfasst die Untersuchung der zu schlachtenden Tiere vor der Schlachtung, die Untersuchung und Beurteilung des durch die Schlachtung gewonnenen Fleisches sowie die Gewährleistung eines hohen Hygienestandards bei der Gewinnung, Zerlegung und weiteren Behandlung und Verarbeitung desselben. Das Ziel dieser verantwortungsvollen und von Außenstehenden kaum bemerkten Tätigkeit ist es, den Verbraucher/die Verbraucherin mit einwandfreiem und qualitativ hochwertigem Fleisch sowie daraus hergestellten Fleischerzeugnissen zu versorgen. Ging es dabei in der Vergangenheit vornehmlich um den Schutz des Konsumenten vor parasitären oder mikrobiell bedingten Krankheiten, so bildet heute die Untersuchung auf Arzneimittelrückstände, unerlaubte Masthilfsmittel und Umweltkontaminanten einen zusätzlichen Schwerpunkt. Hier wird auch in der Zukunft eine wesentliche Aufgabe der auf diesem Gebiet tätigen amtlichen Tierärzte/Tierärztinnen liegen, damit Hormon- und andere Skandale die seltenen Ausnahmen bleiben, die sie auch jetzt schon sind. 

Veterinäramt

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Gebührenverordnung

Die Gebührenverordnung zu Erzeugnissen tierischen Ursprungs finden Sie unter "Politik & Verwaltung" > "Satzungen & Verordnungen".

Weitere Informationen

Ministerium für Ländlichen Raum,
Ernährung und Verbraucherschutz:
http://mlr.baden-wuerttemberg.de