Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2001 eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen. Mit dem 01.01.2012 ist die Zuständigkeit für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vom Landratsamt Bodenseekreis auf die Städte und Gemeinden übergegangen.

Mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ vom 20. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2787) können ab 1. Oktober 2017 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden (§ 20a LPartG). Ab diesem Datum ist die Begründung neuer gleichgeschlechtlicher "Lebenspartnerschaften" nicht mehr möglich (Art. 3 Abs. 3 dieses Gesetzes vom 20. Juli 2017).

Lebenspartnerschaftsurkunden, für bis zum 31.12.2011 beim Landratsamt Bodenseekreis geschlossene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, sind beim Standesamt in Friedrichshafen erhältlich.

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