Eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die frei von Arzneimittelrückständen sind, ist der sachgemäße und verantwortungsvolle Einsatz der Tierarzneimittel.

Der "graue Arzneimittelmarkt" sorgt dafür, dass hochwirksame Medikamente in die Hände der Tierhalter gelangen und Tieren in falscher Dosierung oder unter Missachtung der vorgeschriebenen Wartezeiten verabreicht werden.

Die amtstierärztliche Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken und der Mastbestände der Tierhalter sorgen in Ergänzung der im Rahmen der Fleischuntersuchung durchgeführten Rückstandsuntersuchungen dafür, dass "Hormonskandale" und anderer Arzneimittelmissbrauch seltene Ausnahmen bleiben.

Halter von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, müssen bei der Anwendung von Arzneimitteln durch den Tierarzt die entsprechenden Abgabebelege (früher „AuA“ Belege) aufheben. Werden erworbene oder vom Tierarzt abgegebene Arzneimittel selbst verabreicht, so ist ein Bestandsbuch zu führen. Hiervon ausgenommen sind frei verkäufliche Arzneimittel.

Sämtliche Nachweise sind in übersichtlicher, allgemein verständlicher und zeitlich geordneter Form fünf Jahre aufzubewahren und den Vertretern der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Meldung von Arzneimittelanwendungen in Mastbetrieben

Seit dem zweiten Halbjahr 2014 müssen Betriebe, die

  • 20 Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten
  • 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
  • 250 Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg
  • 250 Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg
  • 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder
  • 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen

halten, die angewendeten Arzneimittel per Meldekarte dem Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e. V. (LKV) melden. Des Weiteren ist eine Eingabe in HIT möglich.

Beim Abruf der betriebseigenen Kennzahlen haben sich Änderungen ergeben. Diese können nun (nach beantragter Freischaltung) direkt vom betreffenden Betrieb in HIT eingesehen werden.

Die entsprechenden Neuerungen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesverbands Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualtitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Veterinäramt

Telefon
+49 7541 204 5177
Fax
+49 7541 204 8827
E-Mail
vet@bodenseekreis.de
Zimmer
B 202, Albrechtstraße 67, Friedrichshafen

Weiter Informationen

Landesverband Baden-Württemberg
für Leistungs- und Qualitätsprüfungen
in der Tierzucht e. V.:

www.lkvbw.de

Regierungspräsidien Baden-Württemberg:
https://rp.baden-wuerttemberg.de