Aquakulturbetriebe benötigen je nach Betriebsart eine Genehmigung nach Fischseuchenverordnung.

Bestimmte Fischseuchen können zu hohen Verlusten in Aquakulturbetrieben führen. Bei den zu bekämpfenden Fischseuchen handelt es sich um Krankheiten, die bei Fischen, Weich- und Krebstieren auftreten können. Diese Krankheiten können sich schnell über größere Entfernungen verbreiten. Es gelten daher Vorschriften und Einschränkungen für den Handel mit lebenden Fischen (insbesondere Nutzfischen). Für den Menschen stellen die Fischseuchen keine gesundheitliche Gefahr dar.

Die EU sieht Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz gegen und zur Eindämmung von Fischseuchen vor. Die Fischseuchenverordnung setzt die EU-Vorschriften in nationales Recht um.