Rechts- und Ordnungsamt
Reinhilde Röder
Zimmer: G 113
Tel.: 07541 204-5102
Fax.: 07541 204-7102
reinhilde.roeder(at)bodenseekreis.de
Glärnischstraße 1-3
weitere Waffenbehörden
Stadt Friedrichshafen
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
Herr Eiberger
Tel.: 07541 203-2130
Stadt Überlingen
Abteilung öffentliche Ordnung
Frau Imberger
Telefon 07551 99-1049
Waffen- und Sprengstoffrecht
Der Besitz und Umgang mit Waffen, Sprengstoff und bestimmten pyrotechnischen Materialien unterliegt der Erlaubnispflicht und Überwachung der Waffenbehörde.
Das Rechts- und Ordnungsamt des Bodenseekreises erteilt Waffenbesitzkarten für Jäger und Sportschützen, europäische Feuerwaffenpässe sowie den so genannten Kleinen Waffenschein. Außerdem werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Sprengstofferlaubnisse und Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz erteilt.
Im Bodenseekreis gibt es drei Behörden, die waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse bearbeiten. Neben dem Landratsamt Bodenseekreis sind dies die Großen Kreisstädte Überlingen und Friedrichshafen, die auch für die Gemeinden Owingen und Sipplingen bzw. Immenstaad zuständig sind.
