Der Besitz und Umgang mit Waffen, Sprengstoff und bestimmten pyrotechnischen Materialien unterliegt der Erlaubnispflicht und Überwachung der Waffenbehörde.

Das Rechts- und Ordnungsamt des Bodenseekreises erteilt Waffenbesitzkarten für Jäger und Sportschützen, europäische Feuerwaffenpässe sowie den so genannten Kleinen Waffenschein. Außerdem werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Sprengstofferlaubnisse und Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz erteilt.

Im Bodenseekreis gibt es drei Behörden, die waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse bearbeiten. Neben dem Landratsamt Bodenseekreis sind dies die Großen Kreisstädte Überlingen und Friedrichshafen, die auch für die Gemeinden Owingen und Sipplingen bzw. Immenstaad zuständig sind.

Rechts- und Ordnungsamt

Telefon
+49 7541 204 5102
Fax
+49 7541 204 7102
E-Mail
reinhilde.roeder@bodenseekreis.de
Zimmer
G 228, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5336
Fax
+49 7541 204 7336
E-Mail
manuel.strasser@bodenseekreis.de
Zimmer
G 228, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen

Weitere Behörden

Stadt Friedrichshafen
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt

Herr Eiberger
Tel.: 07541 203-2130 

Stadt Überlingen
Abteilung öffentliche Ordnung
Frau Schörnick
Tel.: 07551 99-1434