Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A -
Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Beleuchtung Sporthalle 2 -
Gewerk: Elektroarbeiten

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Ausschreibungs-ID: 484427

Öffentliche Ausschreibung nach oVO
Markterkundungsverfahren EnergieEffizienz-Contracting (EE-C) Energieversorgung/Multi-Fuel-Energiezentrale am Berufsschulzentrum (BSZ) Überlingen

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Ausschreibungs-ID: 484037

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

K 7771 Neubau Rad- und Wirtschaftsweg Owingen-Bambergen

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Verfahrens-ID: BA.358.136

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

K 7759 Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Neufrach und Buggensegel

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Verfahrens-ID: BA.355.134

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

Berufsschulzentrum Überlingen, Marie-Curie-Schule, Gebäude A - Sanierung Beleuchtung

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Ausschreibung für Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), Förderjahr 2024

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg
Förderperiode (FP) 2021 - 2027
„Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“
Aufruf vom 3. August 2023 des Bodenseekreises

zur Einreichung von regionalen Projektanträgen im spezifischen Ziel h):
Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen:

  • Regionale Förderung für arbeitsmarktferne Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund. Besondere Berücksichtigung von Frauen, hier insbesondere Erziehende, sowie Frauen mit Migrationshintergrund.
  • Regionale Förderung für benachteiligte Schülerinnen/Schülern ab Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist.

Antragsfrist: 31. Mai 2023
Frühester Start der Maßnahmen: 1. Januar 2024

 

1. Ausgangslage und Handlungsbedarf

In der Förderperiode 2021 - 2027 soll in der regionalen Förderung ein Schwerpunkt auf die Steigerung der sozialen Inklusion und der gesellschaftlichen Teilhabe so-wie zur Bekämpfung der Armut gesetzt werden. . 

Auf der Basis der Datenanalyse (siehe "Regionale Arbeitsmarktstrategie") und des gegenseitigen Austausches fasste der ESF-Arbeitskreis im Bodenseekreis in seiner Strategiesitzung am 21. März 2023 folgende Beschlüsse:
 

2. Zielgruppen der Förderung

Die Mindestteilnehmendenzahl pro Projekt beträgt grundsätzlich 10 Teilnehmende.

Zielgruppe 1

Im Bodenssekreis beseht ein Problemdruck und Handlungsbedarf bei arbeitsmarktfernen Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund. Besondere Berücksichtigung von Frauen, hier insbesondere Erziehende, sowie Frauen mit Migrationshintergrund).
 

Zielgruppe 2

Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen, die sich an junge ausbildungsferne Menschen richten, wird im Bodenseekreis ein Schwerpunkt auf die Zielgruppe der benachteiligten Schülerinnen/Schülern ab Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist, gelegt.
 

3. Ziele der Förderung

Zielgruppe1

Um den Bedürfnissen der besonderen Zielgruppe und deren Lebenswirklichkeit gerecht zu werden, sollen die regionalen ESF Plus Maßnahmen eine individuelle Begleitung vorsehen. Die Träger stellen dar, wie die Kinderbetreuung, als Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme von Erziehenden, sichergestellt ist. Entwicklung von beruflichen Perspektiven unter Berücksichtigung der persönlichen Situation durch individuelle Beratung, Aufschließen von weiteren Hilfsangeboten, tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen.
 

Zielgruppe 2

Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können.
 

4. Qualitätssicherung

Informationen zu Schulungen für ESF-Projektträger und solche, die es werden wollen, finden Sie unter www.esf-epm.de/schulungen.
 

5. Antragstellung und Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Bei erstmaliger Nutzung von ELAN ist eine Registrierung erforderlich. Dem Antrag sind ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan - insbesonders zum eingesetzten Personal - sowie eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 10 Seiten) beizufügen.

Für die Antragssteller sind auf der ESF-Webseite relevanten ESF Plus-Vorlagen/Vorgaben abrufbar: www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm.

Für die Antragstellung drucken Sie das Formular bitte vollständig aus und senden es unterschrieben in zweifacher Ausfertigung (nicht gebunden und nicht geheftet) an

L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

 

Antragsfristen

Die Anträge müssen bis zum 31. Mai 2023 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein.

Wir bitten darum, die Anträge auch in elektronischer Form an die ESF-Geschäftsstelle beim Landratsamt Bodenseekreis einzureichen (wiltrud.bolien@bodenseekreis.de).
 

Auswahlverfahren

Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt in einem Rankingverfahren in der Vergabesitzung des regionalen Arbeitskreises Bodenseekreis am 16. Juni 2023 im Landratsamt Bodenseekreis.

Die Anträge werden bewertet auf der Grundlage der Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Plus-Förderperiode in Baden-Württemberg 2021 - 2027, beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 19. Mai 2021. Sie sind zu finden auf der ESF-Internetseite unter www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm/allgemein/?L=.
 

6. Art, Umfang und Laufzeit der Förderung

Art und Umfang

Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung über das Programm für den ESF Plus des Landes Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 - 2027.

Zur Förderung stehen die EU-Mittel zur Verfügung.
 

Laufzeit der Projekte

Durchführungszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 oder 31. Dezember 2023
 

Kofinanzierung durch den ESF Plus und Rechtsanspruch

Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 % sein.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

Die Maßnahmen dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
 

7. Rechtsgrundlagen

Für die Zuwendungen gelten das Recht der Europäischen Union, insbesondere die aktuell geltenden Verordnungen (EU) Nr. 2021/1057 und Nr. 2021/1060 sowie das gemäß Art. 2 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 a) Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 anwendbare nationale Recht, insbesondere §§ 35 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und die §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die nationalen Förderfähigkeitsregelungen im Sinne von Art. 63 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 (förderfähige Ausgaben). Weitere rechtliche Vorgaben ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid und seinen Nebenbestimmungen:
www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm/allgemein/?L= 

Weitere Vorschriften, Vorgaben und Regelungen sind abrufbar unter:
www.esf-bw.de/esf/esfplus/allgemein/rechtlichevorgaben.
 

8. Ansprechpersonen

Bei Fragen zum ELAN richten Sie bitte eine E-Mail an:
ESF@sm.bwl.de

Ihre Ansprechperson für Rückfragen im Landratsamt Bodenseekreis, ESF-Geschäftsstelle:
Wiltrud Bolien
Albrechtstraße 75
Zimmer Nr. A 411
Tel.: 07541 204-5640
Fax: 07541 204-7640
E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de