Antragstellung
Die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist abhängig von einer Antragstellung. Maßgebend für eine evtl. Leistungsgewährung ist der Tag des Posteingangs bzw. der persönlichen Abgabe bei den zuständigen Bürgermeisterämtern bzw. beim Landratsamt Bodenseekreis. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats der Antragstellung zurück. Leistungen für die Vergangenheit sind grundsätzlich nicht möglich.
Bitte stellen Sie daher den Antrag über die jeweilige Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Die Antragsstellung kann auch direkt in der Beratungsstelle beim Jobcenter im Landratsamt Bodenseekreis oder per Post erfolgen.
Bitte fügen Sie dem Antrag geeignete Nachweise zu den von Ihnen gemachten Angaben bei (z. B. Einkommens- und Vermögensbescheinigungen). Kopien können kostenlos bei den Bürgermeisterämtern Ihres Wohnortes sowie im Landratsamt erstellt werden.
Wir möchten Ihre Wartezeiten verringern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ihnen daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch zur Verfügung stehen.
