Für das Landratsamt und die Rathäuser wird es immer schwieriger, die hier ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchende menschenwürdig unterzubringen. Gesucht sind größere Wohnungen, die nach dem gesetzlich vorgegebenen Quadratmeterschlüssel als Gemeinschaftsunterkunft verwendet werden können. Für die Anschlussunterbringung, nachdem das Asylverfahren abgeschlossen ist, sind die Gemeinden zuständig. Hierfür sind auch kleinere Wohnungen geeignet. Darüber hinaus werden auch andere Liegenschaften sowie bebaubare Grundstücke gesucht.
 
Wenn Sie eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück für die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge anbieten möchten, füllen Sie bitte das rechts im Kasten hinterlegte Kontaktformular "Wohnraum für Flüchtlinge" aus. Die Liegenschaftenverwaltung wird sich dann bei Ihnen melden. Angebote, die erkennbar nicht als Gemeinschaftsunterkunft geeignet sind, geben wir an die jeweilige Gemeinde weiter, die sich dann melden sollte.

Bitte haben Sie gegebenenfalls Verständnis und etwas Geduld, wenn wir Ihr Angebot nicht unmittelbar nach Eingang bearbeiten können.

Wohnraum anbieten

Formular "Wohnraum für Flüchtlinge"

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