Hilfe vor Ort
Meist kommen Geflüchtete nach ihrer Ankunft im Bodenseekreis zunächst in sogenannten Gemeinschafts- oder Notunterkünften unter. Um den Schutz der Menschen in den Unterkünften zu gewährleisten, besteht eine besondere Fürsorgepflicht, der das Landratsamt nachkommen muss. Deswegen können bürgerschaftlich Engagierte einen "Freiwilligenausweis" beantragen um Zugang zu diesen Unterkünften zu bekommen und dort aktiv sein zu können.
Für die Erteilung eines Freiwilligenausweises wird folgendes benötigt:
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EPF) für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit sowie
- ein Nachweis der Immunität gegen Masern.
Für ehrenamtliche Tätigkeit ist das persönliche Führungszeugnis kostenlos. Den Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen erhalten Sie vom Amt für Migration und Integration.
Das ausgefüllte Formular wird direkt an das Amt für Migration und Integration geschickt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann weitere Informationen und Unterlagen zusenden.