Sozialamt
Edeltraud Effelsberg
Zimmer: A 221
Tel.: 07541 204-5118
Fax.: 07541 204-7118
edeltraud.effelsberg(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 75
Fahrdienst für Schwerstbehinderte
Der Landkreis Bodenseekreis hat seit 01.04.1986 einen Fahrdienst für Schwerstbehinderte mit ständigem Wohnsitz im Bodenseekreis eingerichtet. Dieser Fahrdienst soll mit dazu beitragen, Schwerstbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu gewährleistenDer Fahrdienst wird seit 1986 angeboten für Behinderte, die einen Schwerbehindertenausweis haben und außergewöhnlich gehbehindert sind.
Teilnahmeberechtigter Personenkreis
Teilnahmeberechtigt sind Schwerstbehinderte, die in ihrer Bewegungsfreiheit nicht nur vorübergehend wesentlich eingeschränkt und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises
mit dem Vermerk „aG“ oder „H“ sind und die
- in einem Rollstuhl transportiert werden müssen;
- ohne fremde Hilfe die Wohnung nicht verlassen können;
- ohne fremde Hilfe öffentliche Verkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können;
- die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht überschreiten; dabei wird als Grundbetrag der dreifache Eckregelsatz zu Grunde gelegt, die Einkommensgrenze beträgt derzeit für eine alleinstehende Person 1.077 Euro zuzüglich Kosten der Unterkunft ohne Heizkosten;
- die Vermögensgrenze nach § 12 SGB II nicht überschreiten.
Darunter fallen auch Heimbewohner, wenn sie zum berechtigten Personenkreis gehören. Personen, die Halter eines Pkw sind, können den Fahrdienst auf eigene Kosten benutzen, haben aber keinen Anspruch auf Freifahrten. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
Feststellung des teilnahmeberechtigten Personenkreises
Behinderte, die die Voraussetzungen nach Ziff. 2 erfüllen, erhalten auf Antrag vom
Landratsamt Bodenseekreis
Kreissozialamt
88041 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-5118
die Feststellung der Teilnahmeberechtigung. Anträge sind dort oder beim jeweiligen Bürgermeisteramt erhältlich.
Art, Umfang und Durchführung der Fahrten
Teilnahmeberechtigte Personen haben Anspruch auf
- 6 Freifahrten,
- höchstens 150 Gesamtkilometer monatlich
Im Rahmen des Fahrdienstes werden Fahrten innerhalb des Bodenseekreises oder in einem Umkreis von 25 km von der Wohnung des Berechtigten aus durchgeführt. Eine Zusammenlegung mehrerer Fahrten, um ein Ziel außerhalb dieser Zone zu erreichen ist möglich.
Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Die teilnahmeberechtigte Person ist verpflichtet, die Höchstzahl der monatlichen Einzelfahrten einzuhalten.
Ausgenommen sind:
- Arztfahrten und Fahrten zu Behandlungsstätten; in der Regel werden solche Fahrten zwischen den Fahrdiensten und den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet, soweit die Voraussetzungen dazu gegeben sind;
- regelmäßige Fahrten zu Arbeitsstätten, Schulen;
- regelmäßige Fahrten zu Tagesstätten;
Eine Begleitperson kann den Fahrdienst kostenlos mit in Anspruch nehmen. Eine Begleitung beim Einkaufen oder bei anderen Besorgungen kann durch den Beförderungsdienst, aber auf eigene Kosten, gestellt werden.
Nicht in Anspruch genommene Fahrten können nicht in den Folgemonat übertragen werden. Auch eine Übertragung der Fahrberechtigung auf andere Personen ist nicht zulässig.
Zugelassene Fahrdienste
Folgende Dienste sind berechtigt, Fahrten im Rahmen des Fahrdienstes durchzuführen und abzurechnen:
Bereich Friedrichshafen | Arbeiterwohlfahrt FN | Tel.: 07541 32121 |
Fraternität (nur für Mitglieder) | Tel.: 07541 23963 | |
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. | Tel.: 07541 38310 | |
Malteser-Hilfsdienst FN | Tel.: 07541 37516-0 | |
Bereich Überlingen | Personenbeförderung Furth, Überlingen | Tel.: 07551 63948 |
Regenbogen e.V., Überlingen | Tel.: 07551 5339 | |
Taxicentrale, Überlingen | Tel.: 07551 5111 o. 5113 | |
Salem | Fahrdienst Hutzler, Salem-Mimmenhausen | Tel.: 07553 839171 |
Von den anbietenden Diensten soll die teilnahmeberechtigte Person den zu ihrem Wohnort am nächsten gelegenen Fahrdienst in Anspruch nehmen, um somit die Anfahrtskosten möglichst gering zu halten.
Gewährleistet wird eine tägliche Beförderungszeit von 8:00 – 20:00 Uhr. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist erforderlich. Fahrten an Wochenenden, Feiertagen oder werktags nach 18:00 Uhr müssen mindestens 3 Tage zuvor angemeldet werden, damit der Personal- und Fahrzeugeinsatz entsprechend geplant werden kann. Bei Abendveranstaltungen wird die Rückfahrt durch den Dienst, der die Hinfahrt durchgeführt hat, bis 23:00 Uhr sichergestellt.
