- Arbeitslosigkeit.
- Aussiedler & Asyl.
- Behinderung.
- Aktiv für ältere Menschen mit Behinderung - Senioren für Senioren.
- Behindertenbeauftragter.
- Fahrdienst für Schwerbehinderte.
- Frühförderung.
- Geistige Behinderung.
- Beratungs- und Anlaufstellen.
- Medizinische / Therapeutische Angebote.
- Kindergarten.
- Schule.
- Ausbildung.
- Arbeit/Beschäftigung.
- Ambulante Dienste/Entlastende Hilfen
- Wohnen.
- Freizeit / Bildung / Kultur.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Selbsthilfe.
- Hospize.
- Rechtsfragen.
- Finanzielle Hilfen / Sozialleistungen.
- Weitere Informationen.
- Informations- & Beratungsstelle.
- Integrationshilfen.
- Landesblindenhilfe.
- Opfer & Geschädigte.
- Psychische Erkrankungen.
- Schwerbehindertenausweis.
- Betreuung & Verfügung.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Europäischer Sozialfonds.
- Familie & Kinder.
- Frauen.
- Geldleistungen.
- Gesundheit.
- Pflege.
- Schulden.
- Selbsthilfe.
- Senioren.
- Sucht & Prävention.
Ambulante Dienste und entlastende Hilfen
Wenn Menschen mit einer Behinderung, gleich in welchem Alter, zu Hause leben, benötigen sie und ihre Angehörigen häufig zusätzliche Unterstützung. Durch die Angebote der ambulanten Hilfen wird erwachsenen Menschen mit Behinderung ein Höchstmaß an Selbständigkeit und individueller Lebensgestaltung ermöglicht. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung möglichst zu Hause leben können. Die Hilfe und Unterstützung, die sie benötigen, wie z. B. stundenweise Betreuung, Hilfe bei der Hausarbeit oder Freizeitgestaltung, können sie zu Hause oder in ihrem nahen Umfeld erhalten. Kinder mit Behinderung und ihren Angehörigen kann das Leben zu Hause erleichtert werden. Sie werden entlastet, was sich stärkend auf den Familienbund auswirkt.
Die Hilfen umfassen den pflegerischen Bereich, den Haushalt, Unterstützung außer Haus, Beistand in Notsituationen und Begleitung und Beratung bei der Berufsausübung.
In der Regel finden die Hilfen kontinuierlich statt, sie können aber auch bei Bedarf kurzfristig oder punktuell geleistet werden. Die großen Einrichtungen im Bodenseekreis bieten alle Hilfen auch in ambulanter Form an. Die Kosten für diese Dienste können im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG), der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch und durch die Eingliederungshilfe (SGB XII) teilweise übernommen werden.
