- Arbeitslosigkeit.
- Aussiedler & Asyl.
- Behinderung.
- Aktiv für ältere Menschen mit Behinderung - Senioren für Senioren.
- Behindertenbeauftragter.
- Fahrdienst für Schwerbehinderte.
- Frühförderung.
- Geistige Behinderung.
- Beratungs- und Anlaufstellen.
- Medizinische / Therapeutische Angebote.
- Kindergarten.
- Schule.
- Ausbildung.
- Arbeit/Beschäftigung.
- Ambulante Dienste/Entlastende Hilfen.
- Wohnen.
- Freizeit / Bildung / Kultur.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Selbsthilfe.
- Hospize.
- Rechtsfragen.
- Finanzielle Hilfen / Sozialleistungen
- Weitere Informationen.
- Informations- & Beratungsstelle.
- Integrationshilfen.
- Landesblindenhilfe.
- Opfer & Geschädigte.
- Psychische Erkrankungen.
- Schwerbehindertenausweis.
- Betreuung & Verfügung.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Europäischer Sozialfonds.
- Familie & Kinder.
- Frauen.
- Geldleistungen.
- Gesundheit.
- Pflege.
- Schulden.
- Selbsthilfe.
- Senioren.
- Sucht & Prävention.
Finanzielle Hilfen, Sozialleistungen
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
Das SGB XII enthält die Vorschriften für die Sozialhilfe in Deutschland. Im vierten Kapitel (§§ 41 - 46 SGB XII) sind die Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung aufgeführt. Im sechsten Kapitel (§§ 53 - 60 SGB XII) sind die besonderen Belange der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung geregelt. Die Hilfe zur Pflege ist im siebten Kapitel (§§ 61 - 66) zu finden.
