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Finanzielle Hilfen, Sozialleistungen

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII

Das SGB XII enthält die Vorschriften für die Sozialhilfe in Deutschland. Im vierten Kapitel (§§ 41 - 46 SGB XII) sind die Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung aufgeführt. Im sechsten Kapitel (§§ 53 - 60 SGB XII) sind die besonderen Belange der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung geregelt. Die Hilfe zur Pflege ist im siebten Kapitel (§§ 61 - 66) zu finden.