- Arbeitslosigkeit.
- Aussiedler & Asyl.
- Behinderung.
- Aktiv für ältere Menschen mit Behinderung - Senioren für Senioren.
- Behindertenbeauftragter.
- Fahrdienst für Schwerbehinderte.
- Frühförderung.
- Geistige Behinderung.
- Informations- & Beratungsstelle.
- Integrationshilfen.
- Landesblindenhilfe.
- Opfer & Geschädigte.
- Psychische Erkrankungen
- Information und Beratung.
- Krankenhausbehandlung.
- Ambulante medizinische Behandlung.
- Medizinische und soziale Rehabilitation.
- Begleitung, Betreuung, Pflege.
- Wohnen.
- Arbeit / Beschäftigung.
- Selbsthilfegruppen.
- Interessenvertretungen.
- Gemeindepsychiatrischer Verbund.
- Rechtsfragen.
- Finanzielle Hilfen.
- Angebotsübersicht.
- Schwerbehindertenausweis.
- Betreuung & Verfügung.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Europäischer Sozialfonds.
- Familie & Kinder.
- Frauen.
- Geldleistungen.
- Gesundheit.
- Pflege.
- Schulden.
- Selbsthilfe.
- Senioren.
- Sucht & Prävention.
Sozialdezernat / Sozialplanung
Rainer Barth
Zimmer: A 412
Tel.: 07541 204-5306
Fax.: 07541 204-7306
rainer.barth(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 75
Psychiatriewegweiser
Sie können den Wegweiser anfordern bei
Caroline Geiger
E-Mail
Tel.: 07541 204-5311 oder
hier als pdf herunterladen
Weitere Infos
„Wegweiser Psychiatrie Baden-Württemberg“ des Sozialministeriums
Psychische Erkrankungen
Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen erhalten vielfältige Hilfen von unterschiedlichen Einrichtungen und Diensten im Bodenseekreis. Alle Akteure sind im Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammengeschlossen und stimmen ihre Angebote aufeinander ab.
Umfassende Informationen darüber enthält der Wegweiser „Hilfen für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bodenseekreis – Psychiatriewegweiser“.
Der Gemeindepsychiatrische Verbund bemüht sich um die Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen im Bodenseekreis. Mitglied im Verbund sind alle Einrichtungen und Dienste, betroffene Menschen und Vertreter ihrer Angehörigen sowie das Landratsamt. Sie haben sich gemeinsam verpflichtet, allen psychisch kranken Menschen ein Hilfeangebot innerhalb der Kreisgrenzen zu machen. Die gemeinsame Hilfeplanung erfolgt im Rahmen der monatlich stattfindenden Hilfeplankonferenz.

