- Arbeitslosigkeit.
- Aussiedler & Asyl.
- Behinderung.
- Aktiv für ältere Menschen mit Behinderung - Senioren für Senioren.
- Behindertenbeauftragter.
- Fahrdienst für Schwerbehinderte.
- Frühförderung.
- Geistige Behinderung.
- Informations- & Beratungsstelle.
- Integrationshilfen.
- Landesblindenhilfe.
- Opfer & Geschädigte.
- Psychische Erkrankungen.
- Information und Beratung.
- Krankenhausbehandlung.
- Ambulante medizinische Behandlung.
- Medizinische und soziale Rehabilitation.
- Begleitung, Betreuung, Pflege.
- Wohnen.
- Arbeit / Beschäftigung.
- Selbsthilfegruppen.
- Interessenvertretungen.
- Gemeindepsychiatrischer Verbund
- Rechtsfragen.
- Finanzielle Hilfen.
- Angebotsübersicht.
- Schwerbehindertenausweis.
- Betreuung & Verfügung.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Europäischer Sozialfonds.
- Familie & Kinder.
- Frauen.
- Geldleistungen.
- Gesundheit.
- Pflege.
- Schulden.
- Selbsthilfe.
- Senioren.
- Sucht & Prävention.
Der Gemeindepsychiatrische Verbund
Bis zum Ende der 80er Jahre war der Bodenseekreis gemeindepsychiatrisches Niemandsland. In der Folgezeit wurde jedoch damit begonnen, ein dichtes Netz von Versorgungs- und Betreuungsangeboten für psychisch kranke Menschen aufzubauen. Mit viel Dynamik haben mehrere Träger gemeinsam mit dem Landkreis differenzierte ambulante Hilfestrukturen aufgebaut. Am 1. Oktober 2004 wurde auf vertraglicher Basis der Gemeindepsychiatrische Verbund gegründet.
Vorrangiges Ziel des Verbundes ist es, allen psychisch erkrankten und beeinträchtigten Menschen des Landkreises die von ihnen benötigten Hilfen bereit zu stellen, wobei niemand wegen Art und Schwere seiner Erkrankung ausgegrenzt werden soll.
Kooperationsvereinbarung
Grundsatz des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist es, für den beschriebenen Personenkreis eine am Wohnort orientierte Versorgung vorzuhalten. Die betroffenen Menschen sollen individuell zugeschnittene Hilfen in ihrem Lebensfeld in Anspruch nehmen können und so wenig wie möglich auf einen Wechsel in ein künstlich geschaffenes Milieu zurückgreifen müssen.
Die Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung im Bodenseekreis wird als Gemeinschaftsaufgabe von Landkreis, Leistungsträgern, Trägern psychiatrischer Einrichtungen, Betroffenen und Angehörigen verstanden. Deren Vertreter bilden die Arbeitsgemeinschaft GPV. Die Abstimmung dieser Zusammenarbeit übernimmt die Koordinations- und Planungsstelle Gemeindepsychiatrie, die bei der Sozialplanung des Sozialdezernats angesiedelt ist. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft ist der Sozialdezernent des Bodenseekreises.
Die in diesem Wegweiser aufgeführten Träger psychiatrischer Hilfen übernehmen gemeinsam die Pflichtversorgung für die psychisch kranken Menschen im Kreis. Deren Vertreter bilden die Trägergemeinschaft GPV. Sie haben u. a. die Aufgabe, die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft umzusetzen, die Organisationsstrukturen der psychiatrischen Versorgung zu planen und den Landkreis fachlich zu beraten.
Hilfeplankonferenz
Die am Gemeindepsychiatrischen Verbund Beteiligten haben sich vertraglich auf ein einheitliches, personenzentriertes Verfahren zur Hilfeplanung festgelegt. Dabei wird der so genannte Individuelle Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) verwendet. Die Betroffenen werden in diese individuelle Hilfeplanung eng eingebunden und erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre eigenen Wünsche und Lebensziele einzubringen. Die Festlegung auf bestimmte Hilfen erfolgt in der monatlich stattfindenden Hilfeplankonferenz, an der sämtliche Leistungserbringer und der Landkreis als Leistungsträger der Eingliederungshilfe beteiligt sind.
Alle Mitgliederdes Gemeindepsychiatrischen Verbundes haben sich dazu verpflichtet, keine Leistungen für psychisch kranke Menschen ohne die vorherige Abstimmung in der Hilfeplankonferenz zu erbringen.
- Sprecher der Trägergemeinschaft GPV
Manfred Lucha
Pauline 13 e. V.
Paulinenstraße 12
88046 Friedrichshafen
Tel.: 07541-4094-213
Fax: 07541-4094-5213
E-Mail: m.lucha(at)gpz-fn.de
- Psychiatrieplanung und -koordination
Rainer Barth
Landratsamt Bodenseekreis - Sozialplanung
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-5306
Fax: 07541 204-7306
E-Mail: rainer.barth(at)bodenseekreis.de
- Koordinatorin der Hilfeplankonferenz
Caren Marschall
Zentrum für Psychiatrie Die Weissenau
Paulinenstraße 12
88046 Friedrichshafen
Tel.: 07541 4094-314
Fax: 07541 4094-352
E-Mail: caren.marschall(at)zfp-weissenau.de
