- Arbeitslosigkeit.
- Aussiedler & Asyl.
- Behinderung.
- Aktiv für ältere Menschen mit Behinderung - Senioren für Senioren.
- Behindertenbeauftragter.
- Fahrdienst für Schwerbehinderte.
- Frühförderung.
- Geistige Behinderung.
- Informations- & Beratungsstelle.
- Integrationshilfen.
- Landesblindenhilfe.
- Opfer & Geschädigte.
- Psychische Erkrankungen.
- Information und Beratung.
- Krankenhausbehandlung.
- Ambulante medizinische Behandlung.
- Medizinische und soziale Rehabilitation.
- Begleitung, Betreuung, Pflege.
- Wohnen.
- Arbeit / Beschäftigung.
- Selbsthilfegruppen.
- Interessenvertretungen.
- Gemeindepsychiatrischer Verbund.
- Rechtsfragen
- Finanzielle Hilfen.
- Angebotsübersicht.
- Schwerbehindertenausweis.
- Betreuung & Verfügung.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Europäischer Sozialfonds.
- Familie & Kinder.
- Frauen.
- Geldleistungen.
- Gesundheit.
- Pflege.
- Schulden.
- Selbsthilfe.
- Senioren.
- Sucht & Prävention.
Rechtsfragen
Gesetzliche Betreuung
Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1896 ff BGB geregelt. Eine rechtliche Betreuung wird für Menschen eingerichtet, die aufgrund ihrer geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderung nicht oder teilweise nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Die Betreuung wird je nach Betroffenheit des hilfsbedürftigen Menschen für bestimmte Aufgabenkreise wie die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und anderes bestellt.
In der Rangfolge werden als Betreuer zunächst Angehörige, dann Ehrenamtliche und letztlich Berufsbetreuer vorgesehen. Diese werden über die Betreuungsbehörde des Landratsamtes vermittelt.
- Kontakt: Landratsamt Bodenseekreis
Betreuungsbehörde
Albrechtsstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541-204-5287
Fax: 07541-204-5150
E-Mail: constanze.maag(at)bodenseekreis.de
Patientenfürsprecherinnen
Diese Anlaufstelle soll psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen beraten und unterstützen, wenn sie Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Behandlung und Betreuung haben. Ziel ist es dabei, gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen zu finden.
Die Patientenfürsprecherinnen sind unabhängig und behandeln alle Angelegenheiten absolut vertraulich. Ihre Inanspruchnahme ist kostenlos. Patientenfürsprecherin im Bodenseekreis
- Carola Metzler
Bürgerbüro Kontakt 3 im Franziskuszentrum
Erdgeschoss, Raum 0.33
Franziskusplatz 1, 88045 Friedrichshafen
donnerstags, 10:30 Uhr - 12:00 Uhr und
nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 07541 93284
Patienten aus dem Bodenseekreis können sich während eines Klinikaufenthaltes im Zentrum für Psychiatrie Die Weissenau an die Patientenfürsprecherin vor Ort wenden.
- Johanna Laepple
Zentrum für Psychiatrie
K-Bau, Zimmer 2.08
mittwochs, 14:30 - 16:00 Uhr und nach
telefonischer Vereinbarung
Tel.: 0751 7601-2709
