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Sozialamt / Betreuungsbehörde


Constanze Maag
Zimmer: A 223A
Tel.: 07541 204-5287
Fax.: 07541 204-7287
constanze.maag(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Albrechtstraße 75

Betreuung & Verfügung

Die örtliche Betreuungsbehörde erfüllt die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz, durch welches das frühere Recht der Vormundschaften und Pflegschaften nach dem BGB abgelöst wurde:

Vorsorgeverfügungen

Aufklärung und Information über

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Beglaubigung der Verfügungen

Rechtliche Grundlage
§§ 1667 BGB, § 6 ABS II BtBG

Vormundschaftsgerichtshilfe

  • Aufklärung des zugrunde liegenden betreuungsrelevanten Sachverhaltes und Sozialbericht an Vormundschaftsgericht
  • Vollzug richterlicher Anordnungen, z. B. zwangsweise Unterbringung, Begutachtungen
  • Vorschlag und Koordination geeigneter Betreuer

Rechtliche Grundlage:
§§ 7 ff BtBG, §§ 68 FGG
 

Zuständig:
Vormundschaftsgerichte: Notariat Friedrichshafen, Tettnang, Kressbronn, Meckenbeuren, Amtsgericht Überlingen

Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes

  • Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuer
  • Gewinnung von neuen Betreuern
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsverein

Rechtliche Grundlage:
§§ 5, 6, 8 BtBG

Zuständig:
SKM Betreuungsverein Salem

Beratung von Betreuern

  • Beratung im Betreuungsrecht
  • Leistungsansprüche
  • Gerichtliche Genehmigungen
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Herstellen des Erstkontakts zwischen Betreuer und Betroffenem
  • Vermittlung bei Beschwerden

Rechtliche Grundlage:
§ 4 BtBG
 

Zuständig:
Berufsbetreuer, ehrenamtliche Fremdbetreuer, Angehörigenbetreuer

Als Örtliche Betreuungsbehörde sind die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz zu erfüllen, durch welches das frühere Recht der Vormundschaften und Pflegschaften nach dem BGB abgelöst wurde. Der Schwerpunkt dieser Aufgaben hat sich verlagert von der Führung eigener Betreuungen hin zur Zusammenarbeit, zur Durchführung von Sachverhaltsermittlungen für die Vormundschaftsgerichte. Wesentliche Bedeutung hat inzwischen auch die Beratung zur Betreuungsvermeidung, z. B. durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.