Sozialamt / Betreuungsbehörde
Constanze Maag
Zimmer: A 223A
Tel.: 07541 204-5287
Fax.: 07541 204-7287
constanze.maag(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 75
Vorsorgemappe
Betreuung & Verfügung
Die örtliche Betreuungsbehörde erfüllt die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz, durch welches das frühere Recht der Vormundschaften und Pflegschaften nach dem BGB abgelöst wurde:
Vorsorgeverfügungen
Aufklärung und Information über
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
Beglaubigung der Verfügungen
Rechtliche Grundlage
§§ 1667 BGB, § 6 ABS II BtBG
Vormundschaftsgerichtshilfe
- Aufklärung des zugrunde liegenden betreuungsrelevanten Sachverhaltes und Sozialbericht an Vormundschaftsgericht
- Vollzug richterlicher Anordnungen, z. B. zwangsweise Unterbringung, Begutachtungen
- Vorschlag und Koordination geeigneter Betreuer
Rechtliche Grundlage:
§§ 7 ff BtBG, §§ 68 FGG
Zuständig:
Vormundschaftsgerichte: Notariat Friedrichshafen, Tettnang, Kressbronn, Meckenbeuren, Amtsgericht Überlingen
Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes
- Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuer
- Gewinnung von neuen Betreuern
- Zusammenarbeit mit Betreuungsverein
Rechtliche Grundlage:
§§ 5, 6, 8 BtBG
Zuständig:
SKM Betreuungsverein Salem
Beratung von Betreuern
- Beratung im Betreuungsrecht
- Leistungsansprüche
- Gerichtliche Genehmigungen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Herstellen des Erstkontakts zwischen Betreuer und Betroffenem
- Vermittlung bei Beschwerden
Rechtliche Grundlage:
§ 4 BtBG
Zuständig:
Berufsbetreuer, ehrenamtliche Fremdbetreuer, Angehörigenbetreuer
Als Örtliche Betreuungsbehörde sind die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz zu erfüllen, durch welches das frühere Recht der Vormundschaften und Pflegschaften nach dem BGB abgelöst wurde. Der Schwerpunkt dieser Aufgaben hat sich verlagert von der Führung eigener Betreuungen hin zur Zusammenarbeit, zur Durchführung von Sachverhaltsermittlungen für die Vormundschaftsgerichte. Wesentliche Bedeutung hat inzwischen auch die Beratung zur Betreuungsvermeidung, z. B. durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.
