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Sozialamt / Betreuungsbehörde


Constanze Maag
Zimmer: A 223A
Tel.: 07541 204-5287
Fax.: 07541 204-7287
constanze.maag(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Albrechtstraße 75

Weitere Informationen

www.bmj.de

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung sollte schriftlich niedergelegt werden. Nähere Informationen können Sie der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre entnehmen.