Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen für die Förderperiode 2021 - 2027 insgesamt 179 Mio. Euro ins Land Baden-Württemberg. Für die Regionalisierung stehen insgesamt 77 Mio. Euro zur Verfügung. Davon erhält der Bodenseekreis pro Förderjahr 165.000 Euro.

In der regionalen Förderung wird ein Schwerpunkt auf die Steigerung der sozialen Inklusion und der gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur Bekämpfung der Armut gesetzt.

Der regionale Arbeitskreis steuert das regionale ESF-Verfahren im Bodenseekreis. Dem Arbeitskreis gehören die Experten der lokalen Arbeitsmarktpolitik an: die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern und des Bildungsbereichs sowie die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an. Das Landratsamt koordiniert das ESF-Verfahren.

Der Arbeitskreis erstellt und veröffentlicht einmal jährlich auf Grundlage der spezifischen Ziele des Programms und der lokalen sozioökonomischen Bedarfslage die Strategie des Arbeitskreises. Er bewertet die Projektanträge u. a. in Bezug auf deren Übereinstimmung mit der lokalen Strategie und leitet das Ranking im Anschluss an die zuständige Bewilligungsbehörde weiter.

Sozialdezernat

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Weitere Informationen

Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg:
www.esf-bw.de