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Jugendamt

Verwaltungssekretariat
Soziale Dienste:
Tel.: 07541 204-5364

Besuchsrecht / Umgangsrecht

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Der Umgang mit den Eltern, auch und gerade wenn das Kind nicht bei ihnen lebt, hat für die Entwicklung und das Wohl des Kindes eine herausragende Bedeutung. Von den Eltern wird erwartet, dass sie ihrem Kind einen konfliktfreien Umgang mit dem anderen Elternteil ermöglichen und dass sich das Kind auf den Umgang mit ihnen verlassen kann. Das Jugendamt kann vermitteln, bei Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.